Zum Inhalt springen

Steinschlag am Auto: Was zahlt die Versicherung wirklich?

Steinschlag in der Windschutzscheibe eines Autos

Es passiert meist auf der Autobahn oder Landstraße: Ein kurzes, lautes Knacken, und schon prangt ein Riss oder Krater in der Windschutzscheibe. Ein Steinschlag ist nicht nur extrem ärgerlich, sondern aus Sicherheitsgründen auch ein Fall für die sofortige Werkstatt.

Doch wer übernimmt die Kosten? Die gute Nachricht vorab: Wenn du richtig versichert bist, kostet dich die Reparatur oft keinen einzigen Cent. Hier erfährst du komprimiert, in welchen Fällen die Teilkasko den kompletten Scheibenaustausch zahlt, wann deine Selbstbeteiligung fällig wird und warum ein Steinschlag im Sichtfeld dich die TÜV-Plakette kosten kann.

Neues Auto nach Glasschaden? Wunschkennzeichen sichern!

Falls der Steinschlag nur der Anfang vom Ende war und du einen Fahrzeugwechsel planst: Prüfe hier direkt, ob deine Wunschkombination für dein neues Auto noch frei ist.

Hier Wunschkennzeichen eingeben

Du hast dein Kennzeichen schon reserviert und brauchst nur die Schilder?

Spare dir die teuren Preise beim Schildermacher an der Zulassungsstelle und bestelle direkt online.

Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht: Wer zahlt?

Ein Steinschlag zählt zu den sogenannten Glasschäden. Die Regulierung ist bei den Kfz-Versicherungen in Deutschland sehr klar geregelt. So sieht es bei deiner Police aus:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Auto. Hast du nur eine Haftpflicht, bleibst du zu 100 % auf den Reparaturkosten für deine Frontscheibe sitzen.
  • Teilkasko: Dies ist die klassische Versicherung für Glasbruch! Die Teilkasko übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe. Das Beste daran: Du wirst nach einem Glasschaden nicht in deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Deine Versicherungsbeiträge steigen also im nächsten Jahr nicht an.
  • Vollkasko: Da die Vollkasko alle Leistungen der Teilkasko automatisch mit einschließt, bist du auch hier perfekt gegen Steinschläge abgesichert (ebenfalls ohne Abstufung der SF-Klasse beim reinen Glasschaden).

Tipp: Achte auf die "Werkstattbindung". Wenn du einen entsprechenden Tarif abgeschlossen hast, darfst du nicht zu einer beliebigen Werkstatt fahren, sondern musst eine Partnerwerkstatt deiner Versicherung aufsuchen!

Reparatur oder Austausch: Die 2-Euro-Münzen-Regel

Nicht jede Scheibe muss nach einem Treffer sofort komplett ausgetauscht werden. Oft reicht eine schnelle Reparatur mit Spezialharz (Smart Repair). Ob geflickt werden darf, hängt von strengen gesetzlichen Vorgaben ab.

Wann ist eine Reparatur (Smart Repair) erlaubt?

  • Der Steinschlag ist kleiner als eine 2-Euro-Münze.
  • Der Krater ist mehr als 10 Zentimeter vom Rand der Scheibe entfernt.
  • Der Einschlag liegt nicht im Sichtfeld des Fahrers.
  • Nur die äußere Glasschicht ist beschädigt (die innere Folie ist intakt).

Wann MUSS ausgetauscht werden?

  • Der Steinschlag befindet sich im direkten Sichtfeld des Fahrers.
  • Aus dem Steinschlag hat sich bereits ein spürbarer Riss gebildet.
  • Der Einschlag ist sehr tief oder nah am Scheibenrahmen.

Kosten & Selbstbeteiligung (Reparatur vs. Neue Scheibe)

Wie viel Geld du bei einem Steinschlag aus der eigenen Tasche zahlen musst, hängt davon ab, ob die Scheibe gerettet werden kann oder ein teurer Austausch nötig ist.

  • Bei einer Reparatur (Harz): Die Reparatur kostet in der Werkstatt meist um die 100 Euro. Dein Vorteil: Fast alle Teilkasko-Versicherungen verzichten bei einer Reparatur auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Das bedeutet, die Reparatur ist für dich in der Regel völlig kostenlos.
  • Beim Austausch (Neue Scheibe): Eine neue Frontscheibe (inklusive Einbau und Kalibrierung der Assistenzsysteme) kostet schnell zwischen 500 und 1.500 Euro. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Rechnung, zieht aber deine vereinbarte Teilkasko-Selbstbeteiligung ab. Das sind meistens 150 Euro, die du an die Werkstatt zahlen musst.

TÜV-Gefahr: Das verbotene Sichtfeld des Fahrers

Ein Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers ist laut Straßenverkehrsordnung ein erheblicher Sicherheitsmangel. Das Sichtfeld ist genau definiert: Es ist ein ca. 29 Zentimeter breiter senkrechter Streifen direkt vor dem Fahrer (ausgehend von der Lenkradmitte), der oben und unten vom Bereich des Scheibenwischers begrenzt wird.

In diesem Areal darf aus physikalischen (Lichtbrechung) und rechtlichen Gründen niemals repariert werden. Fährst du mit einem Steinschlag im Sichtfeld zur Hauptuntersuchung (HU), fällst du gnadenlos durch. Du erhältst keine neue TÜV-Plakette, bis die Frontscheibe komplett ausgetauscht wurde.