Kennzeichen LE reservieren – Wunschkennzeichen für Lemgo im Kreis Lippe
Mehr als 53 Jahre lang wurde das historische Kennzeichen „LE“ nicht neu vergeben. Seit dem 25. April 2026 ist das Kürzel für Lemgo wieder auf den Straßen im Kreis Lippe zu sehen. Damit können Fahrzeughalter neben LIP und DT erneut ein Wunschkennzeichen mit dem traditionsreichen Unterscheidungszeichen LE wählen.
Hier erfährst du, wie du dein Kennzeichen LE reservierst, wer das Kürzel beantragen darf, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Gebühren bei Reservierung und Umkennzeichnung tatsächlich anfallen.
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1. Vom Landkreis Lemgo zum Comeback des LE-Kennzeichens
Das Unterscheidungszeichen LE gehörte ursprünglich nicht nur zur Stadt Lemgo, sondern zum damaligen Landkreis Lemgo. Es wurde im 1956 eingeführten bundesdeutschen Kennzeichensystem bis zum Ende des Jahres 1972 ausgegeben. Seine Buchstaben leiteten sich vom Namen der Kreisstadt Lemgo ab.
Die entscheidende Zäsur folgte zum 1. Januar 1973. Das nordrhein-westfälische Bielefeld-Gesetz vom 24. Oktober 1972 vereinigte die Kreise Lemgo und Detmold zum heutigen Kreis Lippe. Mit der Auflösung des alten Landkreises endete die reguläre Vergabe von LE. Der neue Kreis verwendete zunächst DT; 1990 wurde dieses Kürzel durch das kreisweit einheitliche Kennzeichen LIP ersetzt.
Im März 2026 stimmte der Kreistag der Rückkehr von LE und DT zu. Nach der erforderlichen Festlegung durch das Bundesministerium für Verkehr wurden beide Kürzel am 25. April 2026 erstmals wieder ausgegeben. Der Andrang war erheblich: An den drei Straßenverkehrsämtern wurden am ersten Tag 334 Wartenummern gezogen und insgesamt 425 Kennzeichen mit LE oder DT zugeteilt.
Für Lemgo besitzt die Rückkehr eine besondere Bedeutung. Die mehr als 830 Jahre alte Hansestadt zählt rund 43.000 Einwohner und ist für ihre Weserrenaissance, etwa 400 Denkmäler innerhalb der Wallanlagen, die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe und den TBV Lemgo bekannt. Mit LE erhält die Stadt nun auch ihr weithin sichtbares automobiles Erkennungszeichen zurück.
2. Rechtsgrundlage: Warum LE im gesamten Kreis Lippe gilt
Die maßgebliche Vorschrift ist nicht § 8, sondern § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nach § 9 Absatz 1 FZV besteht ein amtliches Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks und der fahrzeugbezogenen Erkennungsnummer. § 9 Absatz 3 FZV erlaubt ausdrücklich, für einen Verwaltungsbezirk mehrere Unterscheidungszeichen festzulegen.
Das Bundesministerium für Verkehr legte LE mit Bescheid vom 13. April 2026 als zusätzliches Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk Lippe fest. Dokumentiert wurde die Entscheidung in der amtlichen Bekanntmachung BAnz AT 04.05.2026 B3. Damit stehen im Kreis Lippe rechtlich gleichrangig die Kürzel LIP, DT und LE zur Verfügung.
LE ist heute deshalb kein ausschließlich auf das Stadtgebiet Lemgo beschränktes Kennzeichen. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug im Zulassungsbezirk Lippe geführt wird. Auch Fahrzeughalter aus Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Dörentrup, Extertal, Kalletal oder einer anderen Kommune des Kreises können ein LE-Kennzeichen beantragen.
Die rechtliche Zuordnung zum gesamten Kreis ist von der historischen Bedeutung zu unterscheiden: LE verweist weiterhin auf Lemgo und den früheren Landkreis Lemgo, wird amtlich aber als Unterscheidungszeichen des heutigen Kreises Lippe geführt.
3. Erkennungsnummern und kurze Kennzeichenkombinationen
Hinter dem Unterscheidungszeichen LE folgt die individuelle Erkennungsnummer. Nach Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 FZV kann sie grundsätzlich aus einem oder zwei Buchstaben sowie einer Zahl zwischen 1 und 9999 bestehen. Ob eine konkrete Kombination vergeben werden kann, hängt von ihrer Verfügbarkeit, der Fahrzeugart und den Vorgaben des Kreises Lippe ab.
Bei der Suche nach einem Wunschkennzeichen bieten sich beispielsweise folgende Varianten an:
- Initialen: die Anfangsbuchstaben des eigenen Namens oder zweier Familienmitglieder
- Persönliche Zahlen: Geburtsjahr, Hochzeitstag oder eine andere einprägsame Zahl
- Kurze Kombinationen: kompakte Erkennungsnummern für Fahrzeuge mit begrenzter Anbringungsfläche
- Firmenbezug: Buchstaben und Zahlen mit Bezug zu einem Unternehmen im Kreis Lippe
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kombination besteht nicht. § 9 Absatz 1 FZV schließt Zeichenfolgen aus, die gegen die guten Sitten verstoßen. Zusätzlich kann das Straßenverkehrsamt Kombinationen sperren, wenn sie einen extremistischen, beleidigenden oder anderweitig unzulässigen Inhalt ergeben.
Besonders kurze Varianten wie „LE-A 1“ werden nicht allein deshalb zugeteilt, weil sie noch frei sind. Der Kreis Lippe hat zur Wiedereinführung ausdrücklich klargestellt, dass solche Zweierkombinationen Fahrzeugen vorbehalten bleiben, bei denen ein entsprechender Bedarf in den Fahrzeugdokumenten vermerkt ist. Das betrifft beispielsweise bestimmte US-Importe mit kleiner Kennzeichenaufnahme. Für ein gewöhnliches Fahrzeug begründet eine knappe Anbringungsfläche ohne amtlichen Nachweis keinen Anspruch auf eine besonders kurze Kombination.
Da LE erst 2026 wieder freigegeben wurde, eröffnet das Kürzel zusätzliche Auswahlmöglichkeiten gegenüber dem seit Jahrzehnten genutzten LIP-Bestand. Beliebte Kombinationen können dennoch bereits vergeben oder reserviert sein. Eine sofortige Verfügbarkeitsprüfung verhindert, dass du Schilder mit einer noch nicht bestätigten Zeichenfolge bestellst.
4. Kosten für Reservierung und Umkennzeichnung
Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dabei müssen die Kosten des Wunschkennzeichens von der Grundgebühr des jeweiligen Fahrzeugvorgangs getrennt betrachtet werden.
- 10,20 Euro: Zuschlag für eine vom regulären Vergabeverfahren abweichende Erkennungsnummer, also das eigentliche Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro: Gebühr für die Vorwegzuteilung oder Reservierung nach Gebührennummer 230 GebOSt
- 12,80 Euro: Gesamtbetrag für Wunschkombination und Vorabreservierung
Die häufig genannten 12,80 Euro sind nicht der vollständige Preis einer Umkennzeichnung. Sie fallen zusätzlich zur Grundgebühr des eigentlichen Vorgangs an. Für die freiwillige Änderung des Kennzeichens bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug nennt Gebührennummer 221.1 GebOSt eine Grundgebühr von 30,00 Euro. Zusammen mit Wunschkennzeichen und Reservierung ergeben sich damit regelmäßig mindestens 42,80 Euro an amtlichen Gebühren.
Hinzu kommen die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder sowie mögliche Auslagen oder Gebühren für weitere gleichzeitig beantragte Leistungen. Bei einer Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel oder einer technischen Änderung kann die Grundgebühr abweichen. Die Schilder werden von privaten Anbietern hergestellt und sind nicht in den amtlichen Gebühren enthalten.
5. LE-Kennzeichen reservieren und Fahrzeug umkennzeichnen
Für eine reibungslose Reservierung solltest du zuerst mehrere mögliche Erkennungsnummern festlegen. Anschließend prüfst du über das Online-Widget, welche Kombination mit dem Kürzel LE noch verfügbar ist. Erst nach erfolgreicher Bestätigung solltest du die passenden Kennzeichenschilder anfertigen lassen.
Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung zwischen Reservierung und Zuteilung: Die Online-Reservierung hält eine Kombination für den späteren Vorgang frei. Das Kennzeichen wird dem Fahrzeug erst amtlich zugeteilt, wenn das Straßenverkehrsamt den Antrag bearbeitet, die Fahrzeugpapiere ändert und die Schilder abstempelt.
Reguläre Fahrzeugvorgänge werden an den drei Straßenverkehrsämtern des Kreises Lippe bearbeitet:
Für die freiwillige Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs auf LE benötigst du nach den Angaben des Kreises Lippe grundsätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige gesiegelte Kennzeichenschilder
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls eine Vollmacht und den Ausweis der bevollmächtigten Person
Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Leasinggesellschaft oder finanzierenden Bank, solltest du die Übersendung rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt abstimmen. Bei einer Neu- oder Wiederzulassung werden abhängig vom Vorgang weitere Nachweise benötigt, insbesondere die elektronische Versicherungsbestätigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.
Der Sonderöffnungstag vom 25. April 2026 war eine einmalige Aktion zur Wiedereinführung. Für einen regulären Besuch solltest du daher vorab einen Termin buchen und die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Zahlungsarten beachten.
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