Saisonkennzeichen: Zeitraum, Kosten & Regeln für die Ruhezeit
Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile überwintern oft in der Garage. Wer sein Fahrzeug nur einen Teil des Jahres nutzt, für den ist das Saisonkennzeichen die mit Abstand beste Lösung. Es erspart dir die lästigen Gänge zur Zulassungsstelle für das ständige An- und Abmelden.
Hier erfährst du kompakt und rechtssicher, wie du den Zeitraum optimal wählst, welche strengen Park-Regeln in der sogenannten "Ruhezeit" gelten, was passiert, wenn der TÜV außerhalb der Saison abläuft, und wie du bei Steuern und Versicherung massiv sparst.
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Prüfe direkt, ob deine Wunschkombination noch frei ist. Bedenke: Der eingeprägte Saison-Zeitraum belegt einen Platz am rechten Rand!
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Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?
Das Saisonkennzeichen sieht aus wie ein reguläres Euro-Kennzeichen, hat aber am rechten Rand einen gelben oder weißen Bereich mit zwei übereinanderstehenden Zahlen. Diese Zahlen geben den Zulassungszeitraum an (z. B. oben 04 für April, unten 10 für Oktober).
- Dauer: Du kannst den Zeitraum frei wählen. Er muss jedoch mindestens 2 Monate und darf maximal 11 Monate am Stück betragen.
- Gültigkeit: Die Zulassung beginnt immer am 1. Tag des Startmonats (um 0:00 Uhr) und endet am letzten Tag des Endmonats (um 23:59 Uhr). Im Beispiel 04/10 darfst du vom 1. April bis zum 31. Oktober fahren.
- Automatisch: Du musst nicht jedes Jahr neu zur Zulassungsstelle. Die Saison verlängert und pausiert sich jedes Jahr vollautomatisch.
Finanzielle Vorteile: Kfz-Steuer & Versicherung sparen
Die Anmeldung mit einem Saisonkennzeichen schont den Geldbeutel massiv, da du alle laufenden Kosten nur anteilig für die Monate zahlst, in denen du das Fahrzeug auch wirklich fahren darfst.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird vom Zoll taggenau für deinen Saisonzeitraum berechnet. Meldest du ein Cabrio für 6 Monate an (z.B. 05 bis 10), zahlst du exakt die Hälfte der regulären Jahressteuer. Der Betrag wird pünktlich zum Saisonstart abgebucht.
Versicherung
Auch die Versicherungsbeiträge fallen nur für den angemeldeten Zeitraum an. Tipp zur Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Deine SF-Klasse stuft sich nur dann im nächsten Jahr günstiger ein, wenn die Saison mindestens 6 Monate dauert!
Die Ruhezeit: Strenge Regeln für das Parken
Die Zeit außerhalb deiner zugelassenen Saison nennt man "Ruhezeit". In dieser Phase ist das Fahrzeug formell abgemeldet. Das Fahren ist jetzt strengstens verboten, aber auch beim Parken drohen saftige Strafen, wenn du dich nicht an die Regeln hältst.
- Parkverbot im öffentlichen Raum: Du darfst das Fahrzeug in der Ruhezeit nicht an der Straße, auf öffentlichen Parkplätzen oder in verkehrsberuhigten Bereichen abstellen. Es drohen Bußgelder und sogar das kostenpflichtige Abschleppen durch das Ordnungsamt.
- Privatgrundstück ist Pflicht: Das Fahrzeug muss auf einem befriedeten Privatgrundstück, in einer Garage, einem Carport oder in einer Tiefgarage stehen.
- Die Ruheversicherung: Keine Sorge, auch in der Ruhezeit ist dein Auto geschützt. Wenn du eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen hast, greift automatisch die beitragsfreie "Ruheversicherung". Bei Diebstahl, Marderbiss, Sturm oder Brand in der Garage bist du weiterhin abgesichert.
Was passiert, wenn der TÜV (HU) in der Ruhezeit abläuft?
Das ist ein klassisches Szenario: Deine Saison geht von April bis Oktober (04/10), aber die Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) läuft im Januar ab. Darfst du nun im Januar ohne gültige Zulassung zum TÜV fahren?
Die klare Antwort: Nein! Du darfst dein Auto in der Ruhezeit unter keinen Umständen im Straßenverkehr bewegen – auch nicht für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV.
Die Lösung: Der Gesetzgeber räumt dir hier eine Frist ein. Du musst die Hauptuntersuchung einfach im ersten Monat deiner neuen Saison nachholen. In unserem Beispiel fährst du also völlig legal im April zur Prüfstelle. Eine Strafe wegen "Überziehens" des TÜVs musst du in diesem speziellen Fall nicht befürchten.
Beantragung: Diese Unterlagen brauchst du bei der Zulassungsstelle
Die Anmeldung eines Saisonkennzeichens funktioniert im Grunde wie eine reguläre Zulassung. Wichtig ist nur, dass deine Versicherung Bescheid weiß. Nimm folgende Dokumente mit zur Zulassungsstelle:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Den aktuellen Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Die eVB-Nummer speziell für Saisonkennzeichen: Sag deiner Versicherung vorab zwingend, dass du ein Saisonkennzeichen möchtest. Der gewünschte Zeitraum (z.B. 03-10) ist fest in der digitalen eVB-Nummer hinterlegt!
- Deine bisherigen Kfz-Kennzeichen (falls das Fahrzeug umgemeldet wird)
- Deine Reservierungsbestätigung (PIN) für dein neues Saison-Wunschkennzeichen.
Vor dem Termin: Zeit & Geld sparen!
Reserviere deine Kombination online und bring die fertigen Kennzeichen direkt zur Zulassungsstelle mit. Das spart Laufwege und bis zu 70% gegenüber dem Präger vor Ort.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Saisonkennzeichen
Kann ich mein Saisonkennzeichen nachträglich ändern?
Ja, du kannst den Zeitraum (z.B. von 04/10 auf 03/11) verlängern oder verkürzen. Dafür musst du allerdings neue Nummernschilder prägen lassen und der Zulassungsstelle eine neue eVB-Nummer mit dem neuen Zeitraum vorlegen. Es fallen erneute Zulassungsgebühren an.
Darf ich am 1. des Monats um 0:00 Uhr losfahren?
Ja, exakt. Die Zulassung und der Versicherungsschutz beginnen pünktlich um 0:00 Uhr am ersten Tag deines Startmonats und enden um 23:59 Uhr am letzten Tag deines Endmonats.
Gibt es das Saisonkennzeichen auch in Kombination mit H- oder E-Kennzeichen?
Ja. Seit 2017 ist das "H-Saisonkennzeichen" für Oldtimer erlaubt. Auch die Kombination aus E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen für Elektroautos ist problemlos möglich.
Wie viele Zeichen darf mein Saisonkennzeichen haben?
Ein deutsches Kennzeichen darf maximal 8 Stellen umfassen (inklusive Ortskürzel). Da der Saison-Zeitraum am Rand eine eigene Stelle belegt, bleiben dir für dein Ortskürzel und deine Wunschkombination nur noch maximal 7 Zeichen übrig.
Darf ich mein Wohnmobil in der Ruhezeit auf dem Supermarktparkplatz abstellen?
Nein. Der Supermarktparkplatz gehört in der Regel zum frei zugänglichen öffentlichen Verkehrsraum. Dein Fahrzeug muss während der Ruhezeit zwingend auf einem abgetrennten Privatgrundstück oder in einer Garage geparkt werden.

