E-Saisonkennzeichen: Vorteile, Kosten & die 8-Zeichen-Regel
Elektroauto und Schönwetterfahrer? Wer ein elektrisches Cabriolet, einen Plug-in-Hybrid oder ein E-Motorrad nur im Sommer nutzen möchte, für den ist das E-Saisonkennzeichen die absolute Ideallösung. Seit der Gesetzesänderung 2017 lassen sich die Vorteile des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) ganz legal mit der Ersparnis eines Saisonzeitraums kombinieren.
Hier erfährst du komprimiert und rechtssicher, warum du bei der Reservierung unbedingt auf die verfügbaren Zeichen achten musst, welche strengen Regeln in der sogenannten "Ruhezeit" für das Parken an Ladesäulen gelten und welche Unterlagen du bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.
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Prüfe direkt, ob deine Wunschkombination noch frei ist. WICHTIG: Das "E" und der Saison-Zeitraum am rechten Rand belegen viel Platz. Wähle die Kombination so kurz wie möglich!
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Die doppelte Ersparnis: Steuern, Versicherung & Privilegien
Das E-Saisonkennzeichen ist ein echtes Spar-Modell. Du kombinierst hier zwei völlig unterschiedliche rechtliche Vorteile:
Die Vorteile durch die Saison
Du zahlst die Versicherungsprämien nur noch anteilig für die Monate, in denen das Auto zugelassen ist. Das Gleiche gilt für die Kfz-Steuer (bei Plug-in-Hybriden). Reine E-Autos (BEV) sind bis 2030 ohnehin von der Kfz-Steuer befreit.
Die Vorteile durch das "E"
Während der zugelassenen Saison darfst du alle kommunalen Privilegien des Elektromobilitätsgesetzes nutzen: Kostenfreies Parken, Fahren auf Bus- und Umweltspuren sowie das Parken an reservierten öffentlichen Ladesäulen.
Achtung Platzmangel: Die strenge 8-Zeichen-Falle auf dem Schild
Egal wie groß dein Auto ist: Ein deutsches Standard-Kennzeichen (520 mm breit) darf gesetzlich aus maximal 8 Zeichen bestehen. Beim E-Saisonkennzeichen wird es auf dem Blech extrem eng.
Die Platzverteilung sieht so aus:
- Das "E" belegt zwingend eine Stelle am rechten Rand.
- Die Saison-Zahlen (z.B. 04/10) stehen direkt daneben und belegen ebenfalls eine Stelle.
Die Rechnung: Von den ursprünglich 8 erlaubten Zeichen fallen bereits 2 für Sonderfunktionen weg. Es bleiben dir für dein Ortskürzel und deine Wunschkombination nur noch maximal 6 freie Zeichen! Wohnst du in einem Landkreis mit drei Buchstaben (z.B. "STD" für Stade), darf dein Wunschbereich nur noch maximal 3 Stellen haben (z.B. AB-1 oder A-12).
Wer bekommt das "E"? Voraussetzungen für Hybride & E-Autos
Das E-Saisonkennzeichen steht nicht jedem Fahrzeug zu. Die strengen Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes müssen erfüllt sein:
- Reine Elektroautos (BEV) & Wasserstoffautos (FCEV): Erhalten das E-Schild problemlos.
- Plug-in-Hybride (PHEV): Hier gibt es strenge Auflagen! Bei Neuzulassungen (ab dem 01.01.2025) muss der Hybrid eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen. Für ältere Modelle (Erstzulassung bis 31.12.2024) gelten noch 40 Kilometer elektrische Reichweite oder maximal 50g CO2-Ausstoß pro Kilometer. Der Nachweis erfolgt über das CoC-Papier.
Wichtig: Ein normaler "Mild-Hybrid", der sich nicht extern per Stecker aufladen lässt, erhält niemals ein E-Kennzeichen!
Die Ruhezeit: Darf ich außerhalb der Saison an der öffentlichen Säule laden?
Die Phase außerhalb deiner zugelassenen Saison (z.B. der Winter) nennt man "Ruhezeit". In dieser Zeit ist das Auto rechtlich abgemeldet. Es gilt ein absolutes Fahr- und Parkverbot im öffentlichen Raum.
Aber was ist mit dem Laden? Darf ich das E-Auto zur öffentlichen Ladesäule an der Straße schieben oder dort parken?
Ein klares Nein! Öffentliche Ladesäulen befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum. Dein Fahrzeug darf dort in der Ruhezeit unter keinen Umständen abgestellt werden. Es drohen saftige Bußgelder und das kostenpflichtige Abschleppen. Dein E-Auto muss während der Ruhezeit zwingend auf einem privaten Grundstück, in einem Carport oder in einer Garage überwintern. Das Laden ist in dieser Zeit nur an einer privaten Wallbox erlaubt.
Beantragung: Diese Unterlagen brauchst du zwingend
Wenn du zur Zulassungsstelle gehst, um dein E-Saisonkennzeichen zu beantragen oder umzumelden, müssen deine Papiere fehlerfrei sein. Nimm folgende Dokumente mit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Die CoC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Extrem wichtig, besonders bei Plug-in-Hybriden, um die elektrische Reichweite nachzuweisen!
- Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV/HU)
- Eine spezielle eVB-Nummer: Achtung! Sage deiner Versicherung zwingend vorab, dass du ein E-Kennzeichen mit Saisonzeitraum beantragst. Der Saisonzeitraum (z.B. 03-10) muss digital in der eVB-Nummer codiert sein.
- Deine Reservierungsbestätigung (PIN) für dein neues E-Saison-Wunschkennzeichen.
Vor dem Termin: Zeit & Geld sparen!
Reserviere deine Kombination online und bring die fertigen Kennzeichen direkt zur Zulassungsstelle mit. Das spart Laufwege und bis zu 70% gegenüber dem Präger vor Ort.
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Häufige Fragen (FAQ) zum E-Saisonkennzeichen
Kann ich mein normales E-Kennzeichen auf ein Saisonkennzeichen ummelden?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Du benötigst von deiner Versicherung eine neue eVB-Nummer mit dem gewünschten Saisonzeitraum und musst neue Schilder prägen lassen, da sich das Layout am rechten Rand ändert.
Braucht ein E-Saisonkennzeichen eine grüne Umweltplakette?
Ja. Der deutsche Gesetzgeber macht keine Ausnahmen. Obwohl das "E" emissionsfreies Fahren signalisiert, musst du zwingend eine grüne Umweltplakette in der Windschutzscheibe kleben haben, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Wie lange muss die Saison mindestens dauern?
Ein Saisonkennzeichen muss immer für mindestens 2 volle Monate und darf für maximal 11 volle Monate im Jahr zugelassen werden. Die meisten E-Cabrio-Fahrer wählen einen Zeitraum von 04 (April) bis 10 (Oktober).
Was passiert, wenn der TÜV im abgemeldeten Winter abläuft?
Wenn deine Hauptuntersuchung (HU) während der sogenannten "Ruhezeit" abläuft, darfst du das Fahrzeug auf keinen Fall zur Prüfstelle fahren. Der Gesetzgeber erlaubt dir aber, den TÜV völlig legal und straffrei im ersten Zulassungsmonat deiner neuen Saison nachzuholen.

