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Fahrzeug anmelden: Zulassungsstelle oder online?

Fahrzeug online anmelden über KennzeichenStar.de

Ein Fahrzeug kannst du heute auf zwei Wegen anmelden: klassisch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder digital über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz. Bei vielen Standardfällen lässt sich der komplette Vorgang inzwischen online erledigen.

Welcher Weg für dich sinnvoller ist, hängt vor allem vom Fahrzeug, den vorhandenen Zulassungspapieren und davon ab, ob die benötigten Daten digital geprüft werden können. Bei einem neuen Pkw sind andere Unterlagen erforderlich als bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens oder bei einem Halterwechsel.

Hier findest du den Ablauf für beide Varianten, die benötigten Unterlagen und die wichtigsten Punkte, die du vor der Fahrzeuganmeldung erledigen solltest.

Fahrzeug anmelden – kurz erklärt

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs brauchst du in der Regel einen Identitätsnachweis, eine gültige eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung, die erforderlichen Fahrzeugpapiere und eine Bankverbindung für die Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen kommt regelmäßig ein gültiger HU-Nachweis hinzu. Die Anmeldung kann vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder – wenn Fahrzeug und Dokumente die technischen Voraussetzungen erfüllen – vollständig online über i-Kfz erfolgen.

Vor Ort Persönlich oder mit Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Online über i-Kfz Viele Standard-Zulassungsvorgänge können vollständig digital erledigt werden.
eVB erforderlich Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine reguläre Zulassung möglich.
Kennzeichen vorher wählen Ein Wunschkennzeichen kannst du vor der Zulassung reservieren.

Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung?

Im Alltag wird meistens einfach von der „Fahrzeuganmeldung“ gesprochen. Rechtlich können dahinter unterschiedliche Vorgänge stecken.

Erstzulassung

Ein Fahrzeug wird erstmals für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, typischerweise ein Neuwagen.

Wiederzulassung

Ein zuvor außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wird wieder zum Verkehr zugelassen.

Umschreibung

Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und wird beispielsweise auf einen neuen Halter oder nach einem Umzug umgeschrieben.

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt deshalb nicht allein vom Fahrzeug ab, sondern auch davon, welcher Zulassungsvorgang durchgeführt wird.

Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden

Die klassische Variante ist weiterhin möglich: Du stellst den Zulassungsantrag bei der für deinen Wohn- beziehungsweise Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde. Viele Behörden arbeiten inzwischen überwiegend mit Terminen. Ob auch eine Vorsprache ohne Termin möglich ist, entscheidet die jeweilige Kommune.

Sind alle Unterlagen vollständig und bestehen keine Zulassungshindernisse, werden die Fahrzeugdaten erfasst, ein Kennzeichen zugeteilt beziehungsweise dein reserviertes Wunschkennzeichen übernommen und die Zulassungsdokumente erstellt.

Typischer Ablauf vor Ort
  1. Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbaren.
  2. eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung besorgen.
  3. Fahrzeugpapiere und weitere benötigte Unterlagen zusammenstellen.
  4. Wunschkennzeichen vorab reservieren oder vor Ort ein Kennzeichen zuteilen lassen.
  5. Zulassungsantrag bei der Behörde stellen.
  6. Gebühren bezahlen und Zulassungsdokumente erhalten.
  7. Kennzeichenschilder mit den amtlichen Plaketten am Fahrzeug anbringen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Fahrzeuganmeldung?

Bei einer normalen Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs werden insbesondere folgende Nachweise benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass; bei einem Reisepass kann zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich sein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief
  • CoC-Dokument beziehungsweise EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder elektronisch abrufbare Fahrzeugdaten
  • eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise Bankverbindung für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls die Bestätigung über ein bereits reserviertes Wunschkennzeichen

Bei einem gebrauchten oder bereits zugelassenen Fahrzeug kommen je nach Vorgang weitere Unterlagen hinzu. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder.

Meldet eine andere Person das Fahrzeug für dich an, benötigt sie grundsätzlich eine entsprechende Vollmacht. Bei Unternehmen, Vereinen, Minderjährigen, Importfahrzeugen oder technisch veränderten Fahrzeugen können zusätzliche Nachweise verlangt werden.

Praktischer Hinweis: Prüfe die Unterlagen auf der Internetseite deiner Zulassungsbehörde vor dem Termin noch einmal. Bei Sonderfällen können die Anforderungen von der Standard-Zulassung abweichen.

Wunschkennzeichen vor der Fahrzeuganmeldung prüfen

Wenn du nicht irgendeine freie Kombination zugeteilt bekommen möchtest, kannst du dein Wunschkennzeichen vor der Anmeldung prüfen und reservieren.

Die endgültige Zuteilung des Kennzeichens erfolgt durch die zuständige Zulassungsbehörde.

Fahrzeug online anmelden: So funktioniert i-Kfz

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz können zahlreiche Zulassungsvorgänge ohne persönlichen Besuch bei der Behörde durchgeführt werden. Das Verfahren wurde in mehreren Stufen erweitert und ermöglicht inzwischen die automatisierte Bearbeitung vieler Standardfälle.

Online möglich sind unter anderem:

Erstzulassung
zum Beispiel für einen Neuwagen
Wiederzulassung
eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs
Umschreibung
mit oder ohne Halterwechsel
Tageszulassung
für die gesetzlich vorgesehene kurze Zulassung

Auch Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen können im Rahmen der unterstützten Online-Zulassungsvorgänge berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Zulassung?

Nicht jedes Fahrzeug lässt sich automatisch online zulassen. Für i-Kfz müssen sowohl deine Identität als auch die relevanten Fahrzeugdaten digital geprüft werden können.

Identität online nachweisen

Privatpersonen können sich unter anderem mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel identifizieren. Dazu werden die PIN und beispielsweise ein Smartphone mit der AusweisApp oder ein geeignetes Kartenlesegerät benötigt.

Je nach Portal ist auch eine Anmeldung über die BundID mit einer unterstützten Authentifizierung möglich. Juristische Personen verwenden für entsprechende Online-Verfahren ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.

Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren

Ein zentraler Bestandteil von i-Kfz sind verdeckte Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten und den Stempelplaketten. Diese Codes ermöglichen es dem System, die Angaben automatisiert mit den gespeicherten Fahrzeugdaten abzugleichen.

Seit 1. Januar 2015

Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten können die für bestimmte Online-Vorgänge notwendigen Sicherheitscodes enthalten.

Seit 1. Januar 2018

Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II verfügt bei entsprechend neu ausgestellten Dokumenten über den benötigten Sicherheitscode.

Deshalb spielt das Ausstellungsdatum der Fahrzeugpapiere eine wichtige Rolle. Für Abmeldungen und bestimmte Umschreibungen können Dokumente ab 2015 ausreichen. Für Erstzulassungen, Wiederzulassungen, Halterwechsel und weitere Vorgänge, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II digital verifiziert werden muss, werden entsprechend geeignete Dokumente benötigt.

Fahrzeug online anmelden: Schritt für Schritt

1
Online-Zulassung aufrufen

Portal beziehungsweise digitalen Zulassungsservice öffnen und den gewünschten Zulassungsvorgang auswählen.

2
Identität bestätigen

Je nach Verfahren erfolgt die digitale Identifizierung beispielsweise über die Online-Ausweisfunktion.

3
Fahrzeugdaten eingeben

FIN, Fahrzeugdokumente und die benötigten Sicherheitscodes werden erfasst und automatisch geprüft.

4
Versicherung und Steuer angeben

eVB-Nummer sowie die Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer eingeben.

5
Kennzeichen auswählen

Freies Kennzeichen wählen oder ein bereits reserviertes Wunschkennzeichen angeben.

6
Gebühr online bezahlen

Die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich nach dem jeweiligen Zulassungsportal.

7
Automatische Entscheidung

Sind alle Daten plausibel und bestehen keine Zulassungshindernisse, kann der Antrag automatisiert entschieden werden.

Kann ich nach der Online-Zulassung sofort losfahren?

Einer der größten Unterschiede zur früheren Online-Zulassung ist die Möglichkeit der sofortigen Inbetriebsetzung. Wird dein Antrag automatisiert positiv entschieden, werden der Zulassungsbescheid und ein vorläufiger Zulassungsnachweis elektronisch bereitgestellt.

Nach den Vorgaben des i-Kfz-Verfahrens muss der vorläufige Zulassungsnachweis innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters – derzeit innerhalb von 30 Minuten – abgerufen beziehungsweise gesichert werden, wenn du die sofortige Inbetriebsetzung nutzen möchtest.

Bis zu zehn Tage mit vorläufigem Zulassungsnachweis

Bei einem dafür vorgesehenen Zulassungsvorgang kannst du nach erfolgreicher Online-Zulassung mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern und dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis grundsätzlich bis zu zehn Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Die endgültigen Zulassungsunterlagen und Plaketten werden anschließend von der Zulassungsbehörde versandt.

Den vorläufigen Nachweis musst du entsprechend den Vorgaben des Verfahrens ausdrucken und am Fahrzeug anbringen beziehungsweise mitführen. Sobald die endgültigen Unterlagen und Plaketten eingetroffen sind, müssen die vorgesehenen Plaketten auf den Kennzeichen angebracht und die regulären Fahrzeugdokumente verwendet werden.

Wann kann die Online-Fahrzeuganmeldung scheitern?

i-Kfz arbeitet weitgehend automatisiert. Das funktioniert nur, wenn die eingegebenen Informationen mit den Daten in den Registern übereinstimmen.

Probleme entstehen beispielsweise, wenn:

  • die benötigten Sicherheitscodes auf den Fahrzeugdokumenten fehlen,
  • Fahrzeugdaten nicht automatisiert verifiziert werden können,
  • die eVB-Nummer nicht gültig oder nicht zum Vorgang passend ist,
  • eine erforderliche Hauptuntersuchung abgelaufen ist,
  • Zulassungs- oder Fahrzeugdaten voneinander abweichen,
  • Kfz-Steuerrückstände oder nach Landesrecht relevante Gebührenrückstände bestehen oder
  • der Vorgang kein automatisierbarer Standardfall ist.

Kann ein automatisierter Antrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, bleibt die Zulassung bei der zuständigen Behörde vor Ort möglich.

Fahrzeug online anmelden oder zur Zulassungsstelle?

Punkt Online-Zulassung Zulassungsstelle
Termin normalerweise nicht erforderlich häufig notwendig
Öffnungszeiten digital weitgehend unabhängig abhängig von der Behörde
Dokumente Sicherheitscodes und digital prüfbare Daten notwendig Originalunterlagen beziehungsweise geforderte Nachweise vorlegen
Sonderfälle nicht jeder Sonderfall automatisierbar auch komplexere Fälle können bearbeitet werden
Bearbeitung bei erfolgreicher automatisierter Prüfung sehr schnell abhängig von Termin und Auslastung

Für einen normalen Standardfall mit geeigneten Fahrzeugpapieren ist die Online-Anmeldung häufig der bequemere Weg. Bei Importfahrzeugen, fehlenden Sicherheitscodes, technischen Besonderheiten oder anderen Sonderfällen kann der Gang zur Zulassungsstelle weiterhin erforderlich oder praktischer sein.

Was kostet die Fahrzeuganmeldung?

Für die Zulassung fallen Verwaltungsgebühren an. Die konkrete Höhe hängt vom Zulassungsvorgang und möglichen Zusatzleistungen ab. Eine Erstzulassung wird anders berechnet als beispielsweise eine Wiederzulassung, ein Halterwechsel oder eine Umschreibung.

Weitere Kosten können entstehen für:

  • ein Wunschkennzeichen und dessen Reservierung,
  • die Herstellung der Kennzeichenschilder,
  • besondere Kennzeichenarten,
  • technische Gutachten oder zusätzliche Nachweise sowie
  • gegebenenfalls einen privaten Zulassungsservice.

Wenn du ein Wunschkennzeichen reservierst, fallen für die behördliche Wunschkennzeichenzuteilung und Reservierung üblicherweise zusätzliche Gebühren an. Die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst sind davon getrennt.

Sollte ich das Kennzeichen vor der Fahrzeuganmeldung reservieren?

Wenn dir die Buchstaben- und Zahlenkombination wichtig ist, solltest du das Wunschkennzeichen vor dem Zulassungsvorgang reservieren. Ohne Reservierung kann dir die Behörde eine freie Kombination zuteilen.

Bei der Online-Zulassung kannst du ein bereits reserviertes Kennzeichen im Vorgang angeben. Beachte dabei, dass eine Reservierung noch keine endgültige amtliche Zuteilung darstellt. Die verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsverfahren.

Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen

Häufige Fragen zur Fahrzeuganmeldung

Kann ich ein Fahrzeug vollständig online anmelden?

Ja. Viele Standardvorgänge wie Erstzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung können über i-Kfz vollständig online durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die benötigten Dokumente und Fahrzeugdaten für das digitale Verfahren geeignet sind.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Fahrzeuganmeldung?

Typischerweise benötigst du einen Identitätsnachweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II, eine eVB-Nummer und eine Bankverbindung beziehungsweise ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Je nach Vorgang kommen unter anderem Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Nachweis, CoC-Dokument oder weitere Nachweise hinzu.

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, weist gegenüber der Zulassungsbehörde nach, dass für das Fahrzeug der erforderliche Versicherungsschutz besteht. Die Nummer erhältst du von deiner Kfz-Versicherung.

Brauche ich für i-Kfz einen Personalausweis mit Online-Funktion?

Für natürliche Personen gehört die elektronische Identifizierung über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zu den möglichen Zugangswegen. Je nach Portal können außerdem eine eID-Karte, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder unterstützte BundID-Verfahren genutzt werden.

Kann ich nach einer Online-Zulassung sofort fahren?

Bei entsprechend automatisiert abgeschlossenen i-Kfz-Vorgängen ist eine sofortige Inbetriebsetzung möglich. Dafür müssen der bereitgestellte Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis nach den Vorgaben des Verfahrens abgerufen und verwendet werden. Der vorläufige Nachweis ermöglicht die Teilnahme am Straßenverkehr für bis zu zehn Tage.

Kann jemand anderes mein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden?

Ja. Eine andere Person kann den Zulassungsvorgang grundsätzlich mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen. Zusätzlich werden die von der Zulassungsbehörde verlangten Ausweis- und Fahrzeugunterlagen benötigt.

Kann ich mein Wunschkennzeichen schon vor der Anmeldung reservieren?

Ja. Ein verfügbares Wunschkennzeichen kann vor dem Zulassungsvorgang reserviert werden. Die Reservierung ersetzt allerdings nicht die spätere amtliche Zuteilung durch die Zulassungsbehörde.

Kennzeichen-reservieren.jetzt ist ein privates Serviceportal im KennzeichenStar.de-Portalverbund. Bestellung und Versand der Kennzeichen erfolgen durch die Deutsche Auto Digital GmbH (siehe Impressum und auch Google-Bewertungen des Anbieters). Wir sind keine Zulassungsbehörde und kein amtliches Behördenportal. Die verbindliche Reservierung beziehungsweise Kennzeichenzuteilung erfolgt nach den Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde. Für Kennzeichenbestellung fallen gesonderte Kosten an.

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Amtliche Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).