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Grünes Kennzeichen: Bestimmungen & Steuerbefreiung

Traktor mit grünem Kennzeichen.

Ein Nummernschild mit grüner Schrift und grünem Rand ist im Straßenverkehr ein seltener, aber sehr begehrter Anblick. Es signalisiert eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Doch der Staat verschenkt kein Geld ohne strenge Regeln.

Hier erfährst du komprimiert und rechtssicher, wer überhaupt Anspruch auf das grüne Kennzeichen hat (z. B. Landwirtschaft, Pferde- oder Bootsanhänger), warum eine kleine private Fahrt schnell als Steuerhinterziehung gewertet wird und welche Dokumente du für den Antrag beim Hauptzollamt zwingend benötigst.

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Wer bekommt es? Anspruch auf Steuerbefreiung

Gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wird das grüne Kennzeichen nur für Fahrzeuge ausgegeben, die bestimmten, eng definierten Zwecken dienen. Dazu zählen vor allem:

  • Land- und Forstwirtschaft: Traktoren, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger. Wichtig: Es muss meist eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 2 Hektar beim Zoll nachgewiesen werden. Hobby-Bauern gehen oft leer aus.
  • Spezialanhänger für Sport & Hobby: Bootsanhänger, Segelflugzeug-Trailer, Pferdeanhänger für Turniere oder Hundeanhänger.
  • Gemeinnützigkeit & Hilfsorganisationen: Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdiensten, THW oder anerkannten Hilfsorganisationen.
  • Schausteller & Winterdienst: Zugmaschinen und Wohnwagen von Schaustellerbetrieben sowie Fahrzeuge, die ausschließlich der Straßenreinigung dienen.

Die strikte Zweckbindung: Achtung Steuerhinterziehung!

Die Kfz-Steuerbefreiung ist an eine eiserne Regel geknüpft: Die strenge Zweckbindung. Das Fahrzeug darf absolut nur für den zugelassenen und befreiten Zweck genutzt werden.

Beispiele für illegale Nutzung

  • Du transportierst mit deinem steuerbefreiten Pferdeanhänger beim Umzug Möbel oder Gartenabfälle.
  • Du fährst mit dem landwirtschaftlichen Traktor privat zum Supermarkt zum Einkaufen.
  • Du nutzt den Bootsanhänger, um Bauholz aus dem Baumarkt zu holen.

Die Konsequenz: Werden Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen zweckentfremdet, begeht der Halter ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) sowie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen massive Bußgelder, Steuernachzahlungen und der sofortige Entzug der Steuerbefreiung.

Steuern sparen, aber was ist mit der Versicherung?

Steuerfrei bedeutet nicht zwingend versicherungsfrei! Hier muss ganz klar zwischen motorisierten Fahrzeugen und bestimmten Anhängern unterschieden werden:

  • Traktoren & Zugmaschinen: Obwohl sie von der Kfz-Steuer befreit sind, benötigen sie zwingend eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) für die Zulassung.
  • Sport- und Spezialanhänger (Pferde, Boote): Diese Anhänger mit grünem Kennzeichen sind in der Regel versicherungsfrei. Sie sind automatisch über das Zugfahrzeug (welches sie zieht) haftpflichtversichert. Dennoch empfiehlt sich oft eine freiwillige Kaskoversicherung, falls der Anhänger beim Rangieren per Hand einen Schaden verursacht.

Beantragung: Erst zum Zoll, dann zur Zulassungsstelle

Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist etwas bürokratischer als eine normale Anmeldung, da hier das Hauptzollamt als Steuerbehörde das letzte Wort hat.

  1. Bestätigung vom Zoll: Du musst beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Bei Landwirten geschieht dies z. B. über den Bescheid der Berufsgenossenschaft oder den Nachweis der landwirtschaftlichen Flächen.
  2. Zulassungsstelle: Mit der Bewilligung des Zolls gehst du zur Zulassungsstelle. Du benötigst außerdem:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Teil I und II)
    • Gültiger TÜV-Bericht (HU)
    • Bei Traktoren/Zugmaschinen: eVB-Nummer der Versicherung
    • Deine Reservierungsbestätigung (PIN) für dein neues grünes Wunschkennzeichen.

Vor dem Termin: Zeit & Geld sparen!

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Häufige Fragen (FAQ) zum grünen Kennzeichen

Muss ich mit einem grünen Kennzeichen zum TÜV?

Ja. Die Steuerbefreiung entbindet dich nicht von der Pflicht zur technischen Untersuchung. Auch Traktoren oder Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU).

Darf ich meinen Pferdeanhänger für einen Umzug verleihen?

Nein, auf keinen Fall! Ein Sportanhänger mit grünem Kennzeichen darf ausschließlich für den Transport von Sport-Equipment (z. B. Pferde, Boote) genutzt werden. Ein Möbeltransport gilt rechtlich als Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gibt es das grüne Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Kombination aus Steuerbefreiung und Saison-Zulassung (z. B. für Traktoren, die nur in der Erntezeit genutzt werden) kann bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Kann ich mir ein grünes Wunschkennzeichen aussuchen?

Ja, das grüne Kennzeichen unterscheidet sich bei der Reservierung nicht von einem normalen schwarzen Schild. Du kannst deine gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination ganz normal vorab reservieren lassen.