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Kurzzeitkennzeichen: Beantragung, Kosten & Regeln (5-Tages-Kennzeichen)

Ein gelbes Kurzzeitkennzeichen am Heck eines Autos

Du hast ein abgemeldetes Auto gekauft und musst es nun nach Hause fahren? Genau dafür gibt es in Deutschland das Kurzzeitkennzeichen. Du erkennst es sofort an dem markanten gelben Balken am rechten Rand, auf dem das genaue Ablaufdatum eingeprägt ist.

Doch Vorsicht: Die Zeiten, in denen man diese "5-Tages-Schilder" problemlos für jedes beliebige Fahrzeug holen konnte, sind längst vorbei. Der Gesetzgeber hat die Regeln massiv verschärft. Hier erfährst du komprimiert, für welche Fahrten das Kennzeichen heute noch erlaubt ist, warum du mittlerweile meistens einen gültigen TÜV (HU) brauchst, was der Spaß kostet und welche Papiere du zwingend bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.

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Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur 5 Tage. Wenn du das Auto danach regulär anmelden willst, prüfe hier schon jetzt live, ob deine echte Wunschkombination für die feste Zulassung noch frei ist.

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Erlaubte Fahrten: Wofür darf ich das Schild nutzen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist kein Ersatz für eine reguläre Zulassung. Du darfst damit nicht einfach 5 Tage lang zum Einkaufen oder in den Urlaub fahren. Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausschließlich für drei eng definierte Zwecke:

  • Überführungsfahrten: Das Auto wird von A nach B gebracht (z.B. vom Verkäufer zu dir nach Hause).
  • Probefahrten: Eine Fahrt, um die generelle Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs vor einem Kauf zu testen.
  • Prüfungsfahrten: Die direkte Fahrt zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA), um die Hauptuntersuchung machen zu lassen.

Wichtig: Anders als die "roten Händlerkennzeichen" ist ein Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden. Du darfst es nicht heute an Auto A und morgen an Auto B schrauben. Es wird fest auf eine spezifische Fahrgestellnummer (VIN) ausgestellt.

Voraussetzungen: Das brauchst du für den Antrag

Du kannst das Kennzeichen wahlweise an der Zulassungsstelle deines Hauptwohnsitzes oder bei der Zulassungsstelle am aktuellen Standort des Autos beantragen. Am Schalter musst du folgende Dokumente zwingend vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen: Achtung, das ist eine andere Nummer als bei der normalen Anmeldung! Du bekommst sie bei deiner Versicherung (oft kostenlos, wenn du das Auto danach auch dort regulär versicherst).
  • Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief). Kopien reichen oft, informiere dich aber vorab bei deiner Behörde.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU): Der gültige TÜV-Bericht.

Die große Ausnahme: Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV (HU)?

Seit 2015 ist ein gültiger TÜV die Grundvoraussetzung für das 5-Tages-Kennzeichen. Doch was machst du, wenn du ein Auto überführen willst, das seit Jahren abgemeldet in einer Scheune stand und keinen TÜV hat?

Die Sonderregelung

Du bekommst das Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV – allerdings wird dann ein dicker Stempel in den dazugehörigen Fahrzeugschein gedruckt. Dieser schränkt deine erlaubten Wege extrem ein.

Strenge Routen-Pflicht

Ohne HU darfst du mit dem Kennzeichen nur auf direktem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle in deinem Zulassungsbezirk (oder einem angrenzenden Bezirk) fahren. Fällst du durch den TÜV, darfst du noch auf direktem Weg in eine Werkstatt in der Nähe fahren, um die Mängel beheben zu lassen. Überführungen quer durch Deutschland sind ohne TÜV absolut verboten!

Kosten & Gültigkeit: Wie teuer ist das gelbe Schild?

Das Kennzeichen ist exakt 5 Tage gültig (inklusive dem Tag der Beantragung). Das Ablaufdatum steht im gelben Feld am rechten Rand (Oben = Tag, Mitte = Monat, Unten = Jahr). Um 23:59 Uhr des fünften Tages erlischt die Zulassung automatisch. Du musst die Schilder danach nicht an die Behörde zurückgeben, sondern kannst sie entsorgen oder behalten.

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

  1. Behördengebühr: Meist bundesweit einheitlich 13,10 Euro.
  2. Die Blechschilder: Je nach Schilderladen an der Zulassungsstelle ca. 20 bis 40 Euro.
  3. Die eVB-Nummer (Versicherung): Eine reine Kurzzeit-Haftpflicht kostet oft zwischen 30 und 50 Euro. Schließt du danach bei derselben Versicherung eine Jahrespolice ab, werden dir diese Kosten oft erlassen.

Insgesamt musst du also mit Kosten zwischen 65 und 100 Euro rechnen.