Neue Kennzeichen in Deutschland geplant? Das musst Du wissen
Gibt es bald ein gewaltiges Update auf deutschen Straßen? Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, ob Hunderte mittelgroße Städte in Deutschland endlich ihr eigenes, völlig neues Autokennzeichen bekommen sollen. Bisher mussten sich viele Einwohner das Kürzel des übergeordneten Landkreises ans Auto schrauben. Doch eine groß angelegte Initiative der Hochschule Heilbronn schlägt vor, rund 320 neue Ortskürzel einzuführen, um die lokale Identität und das Stadtmarketing zu stärken. Als Zulassungs-Experte zeige ich Dir in diesem Ratgeber, warum diese neuen Kennzeichen geplant sind, welche Städte sich bald über ein eigenes Kürzel freuen könnten und was das für Dich und Deine nächste Fahrzeugzulassung bedeutet.
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Warum sollen 320 neue Kürzel eingeführt werden?
Die Idee stammt von Prof. Dr. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn. Seine Forschung zeigt, dass sich Menschen sehr stark mit ihrer Heimatstadt identifizieren. Seit der sogenannten "Kennzeichenliberalisierung" im Jahr 2012 dürfen zwar bereits alte, früher abgeschaffte Altkennzeichen wieder genutzt werden (z.B. MO für Moers oder WAT für Wattenscheid), doch viele Städte ab 20.000 Einwohnern hatten noch nie ein eigenes Kürzel. Die Initiative zielt darauf ab, genau diesen Städten – von Ratingen bis Velbert – nun erstmals ein eigenes Kennzeichen zu verschaffen.
Die Vorteile (Pro)
Ein eigenes Kennzeichen ist kostenloses und extrem wirksames Stadtmarketing. Es stärkt den Lokalpatriotismus, fördert das Wir-Gefühl der Einwohner und bringt der Zulassungsstelle oft sogar Mehreinnahmen durch die hohe Nachfrage nach Wunschkennzeichen.
Die Herausforderungen (Contra)
Um neue Kürzel einzuführen, muss die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auf Bundesebene geändert werden. Zudem befürchten einige Landkreise einen bürokratischen IT-Aufwand und eine "Zersplitterung" der regionalen Identität des Gesamtkreises.
Welche Städte könnten ein neues Kennzeichen bekommen?
Die Vorschlagsliste der Initiative umfasst über 300 Städte in ganz Deutschland. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen gibt es zahlreiche mittelgroße Städte, die aktuell das Kennzeichen ihres Landkreises nutzen müssen. Hier sind einige populäre Beispiele aus dem Entwurf:
- Ratingen (NRW): Aktuell "ME" (Mettmann) – geplant: RAT
- Velbert (NRW): Aktuell "ME" (Mettmann) – geplant: VEL
- Troisdorf (NRW): Aktuell "SU" (Rhein-Sieg-Kreis) – geplant: TRO
- Sindelfingen (BW): Aktuell "BB" (Böblingen) – geplant: SIN
- Weinheim (BW): Aktuell "HD" (Rhein-Neckar-Kreis) – geplant: WHI
- Langenhagen (NI): Aktuell "H" (Hannover) – geplant: LGH
Ob und wann diese Kürzel wirklich geprägt werden dürfen, liegt nun bei den Bundesländern und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Häufige Fragen (FAQ) zu den geplanten Kennzeichen
Wann kommen die neuen Kennzeichen in Deutschland?
Einen festen Starttermin gibt es noch nicht. Die Initiative wurde an die Landesregierungen und das Bundesverkehrsministerium herangetragen. Es bedarf einer Gesetzesänderung (Bundesratsbeschluss), weshalb eine Einführung frühestens in den kommenden Jahren zu erwarten ist.
Muss ich mein altes Kennzeichen umtauschen, wenn das neue kommt?
Nein, auf keinen Fall. In Deutschland gilt bei Kennzeichen der sogenannte Bestandsschutz. Wenn Deine Stadt ein neues Kürzel einführt, darfst Du Dein bisheriges Landkreis-Kennzeichen völlig legal behalten. Der Wechsel ist absolut freiwillig.
Was kostet der Wechsel auf ein neues Ortskennzeichen?
Wenn Du Dich freiwillig entscheidest, auf das neue Kürzel umzumelden, fallen die regulären Zulassungsgebühren an (ca. 30 Euro). Wählst Du zusätzlich eine Wunschkombination, kommen die bundesweit einheitlichen 12,80 Euro für das Wunschkennzeichen sowie die Kosten für die Prägung der neuen Blechschilder hinzu.
Wer entscheidet final über die Einführung?
Die Entscheidung verläuft über mehrere Instanzen. Zunächst muss der Stadtrat der jeweiligen Stadt den Wunsch äußern. Dieser wird an das Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes weitergegeben. Den finalen Beschluss zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss dann der Bundesrat fällen.







