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Rotes Kennzeichen

Wer kann rote Kennzeichen verwenden und wofür?

Rote Kennzeichen sind ein beliebtes und auffälliges Kennzeichen für Fahrzeuge. Du hast sie bestimmt schon an Fahrzeugen in Autohäusern oder bei Oldtimer-Veranstaltungen gesehen. Bei der Verwendung gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die Du beachten solltest.

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu roten Kennzeichen. Wir erklären Dir, wer sie verwenden darf und welche Regeln gelten.

Rotes Kennzeichen

Was sind rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen sind besondere Fahrzeugkennzeichen, die unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Zwecke ausgegeben werden. Sie sind durch ihre markante rote Umrandung und ein spezielles Nummernsystem gekennzeichnet. Diese Kennzeichen werden in der Regel an Autohändler, Besitzer von Oldtimern und technische Überwachungsstellen vergeben.

Der Hauptzweck von roten Kennzeichen besteht darin, bestimmte Arten der vorübergehenden oder bedingten Fahrzeugnutzung zu ermöglichen, ohne eine vollständige Registrierung zu erfordern. Dazu gehören Testfahrten, Fahrzeugtransporte, die Teilnahme an Veranstaltungen oder technische Bewertungen.

Arten von roten Kennzeichen

Es gibt drei Haupttypen von roten Kennzeichen, die jeweils unterschiedlichen Zwecken dienen:

Händler-Kennzeichen

Händler-Kennzeichen, oft mit der Nummer „06“ gekennzeichnet, werden hauptsächlich an Autohändler ausgegeben. Diese Kennzeichen werden für Probefahrten, Lieferfahrten und andere Aktivitäten verwendet. Sie ermöglichen es Händlern, Fahrzeuge zu betreiben, ohne jedes einzelne Fahrzeug einzeln registrieren zu müssen.

Probefahrten: Potenzielle Käufer können Fahrzeuge mit Händlerkennzeichen Probe fahren.
Lieferwege: Händler können Fahrzeuge an Kunden oder zwischen Standorten liefern.
Probefahrten nach der Reparatur: Fahrzeuge können nach der Reparatur getestet werden, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand sind.

Zu ähnlichen Zwecken können Händlerkennzeichen auch an Werkstätten oder Hersteller vergeben werden.

Hier Kennzeichen reservieren

 

Oldtimer-Kennzeichen

Oldtimer-Kennzeichen mit der Nummer „07“ werden an Besitzer von Oldtimern ausgegeben. Diese Schilder ermöglichen es Dir:

Teilnahme an Oldtimer-Events: Du kannst Deinen Oldtimer zu Veranstaltungen und Shows fahren.
Probefahrten durchführen: Um die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs sicherzustellen, sind Probefahrten zulässig.
Umzug wegen Wartung oder Reparatur: Du kannst Deinen Oldtimer zur Reparatur oder Wartung in die Werkstatt bringen.
Diese Kennzeichen sind die einzigen roten Kennzeichen, die auch an Privatpersonen ausgegeben werden können.

Technische Prüfplaketten

Schilder mit „05“ werden an technische Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorganisationen ausgegeben. Diese Platten werden verwendet für:

Durchführung von Probefahrten: Fahrzeuge können für technische Auswertungen und Tests gefahren werden.
Technische Bewertungen: Prüfstellen nutzen diese Schilder, um notwendige Fahrzeugkontrollen durchzuführen.

Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen

Um ein rotes Kennzeichen zu erhalten, musst Du mehrere Voraussetzungen erfüllen. Du musst Deine Zuverlässigkeit nachweisen und verschiedene Dokumente vorlegen, darunter:

Ein schriftlicher, formloser Antrag, der die Notwendigkeit begründet.
Nachweis der Notwendigkeit.
Personalausweis oder Reisepass.
Aktuelles Führungszeugnis.
Informationen aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.
Gewerbeanmeldung.
Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Die Anforderungen können je nach Region variieren, daher ist es ratsam, die lokale Zulassungsbehörde zu kontaktieren.

Anfallende Kosten

Mit dem Erhalt eines roten Kennzeichens sind verschiedene Kosten verbunden:

Kfz-Versicherung: Kosten für die Haftpflicht- und Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Verwaltungsgebühren: Etwa 200 Euro bei der Zulassungsstelle.
Nummernschilder: Ungefähr 20 Euro für die physischen Kennzeichen.
Kfz-Steuer: Etwa 46 Euro pro Jahr für Motorräder und 192 Euro für andere Fahrzeuge. Für „05“-Kennzeichen, die nur für Probefahrten verwendet werden, ist keine Steuer zu entrichten.

Bedingungen für die Verwendung

Rote Kennzeichen müssen in Übereinstimmung mit bestimmten Bedingungen und Vorschriften verwendet werden. Diese umfassen:

Befestigung am Fahrzeug: Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug befestigt sein, sie müssen jedoch nicht dauerhaft angebracht sein.
Dokumentation: Das Fahrzeug muss mit einem von der Zulassungsstelle ausgestellten Fahrtenbuch und Fahrzeugschein ausgestattet sein. Du musst folgende Angaben dokumentieren:

Kfz-Kennzeichen.
Fahrzeugmarke, Hersteller und Typ.
Fahrgestellnummer.
Tag, Beginn und Ende der Reise.
Name und Adresse des Fahrers.

Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Verwendung roter Kennzeichen ordnungsgemäß geregelt und dokumentiert ist.

Gültigkeitsdauer

Rote Kennzeichen können befristet oder widerruflich ausgestellt werden. Sie werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt, können aber bei Bedarf verlängert werden. Die konkrete Gültigkeitsdauer kann je nach örtlichen Vorschriften und der Art des ausgestellten roten Kennzeichens variieren.

Rote Kennzeichen im Ausland

Rote Händlerkennzeichen werden in Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz anerkannt. Bei Reisen ins Ausland ist es unerlässlich, Dich über die lokalen Vorschriften zur Nutzung von roten Kennzeichen zu informieren.

Häufige Missverständnisse und rechtliche Risiken

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass rote Kennzeichen privat gemietet werden können. Dies ist jedoch illegal und kann zu Geldbußen und weiteren Sanktionen führen. Der unerlaubte Einsatz von roten Kennzeichen kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter den dauerhaften Verlust der Kennzeichen.

Für Privatpersonen empfiehlt es sich, Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten oder Fahrzeugüberführungen zu beantragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Kurzzeitkennzeichen bieten eine rechtliche und praktische Lösung für den vorübergehenden Einsatz von Fahrzeugen, ohne gegen die Vorschriften zu verstoßen.