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Umweltzonen in Deutschland: Regeln, Bußgelder & Befreiungen nach BImSchV

Verkehrsschild einer Umweltzone mit grüner Plakette vor einer deutschen Großstadt

Um die Feinstaub- und Stickoxidbelastung in den Innenstädten zu senken, wurden auf Grundlage der 35. BImSchV (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) in Deutschland zahlreiche Umweltzonen eingerichtet. Wer das Verkehrsschild 270.1 (Beginn der Umweltzone) passiert, benötigt zwingend eine gültige grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4). Ein Verstoß gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO kostet aktuell 100 Euro Bußgeld (seit der Reform 2014 ohne Punkte in Flensburg). Neben der klassischen grünen Umweltzone greifen vielerorts lokale Luftreinhaltepläne mit scharfen Dieselfahrverboten für Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge. Als Zulassungs- und Verkehrsexperte präsentiere ich Dir die juristischen Rahmenbedingungen, eine Übersicht aller Zonen und Ausnahmeregelungen.

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Übersicht: Alle Umweltzonen & Dieselfahrverbote in Deutschland

Da klassische HTML-Tabellen auf Mobilgeräten oft unübersichtlich sind, findest Du hier alle aktiven Umweltzonen in Deutschland geordnet nach Bundesländern in unserer responsiven Übersicht. Beachte: Nahezu alle bestehenden Umweltzonen in Deutschland verlangen die grüne Plakette (Euro 4 bei Diesel, ab Euro 1 bei Benziner).

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Die Zonen: Ruhrgebiet (zusammenhängende Großzone: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen etc.), Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Eschweiler, Hagen, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Remscheid, Siegen, Wuppertal.

Regeln: Überall Grüne Plakette erforderlich. Lokale LKW-Transitverbote in Teilen des Ruhrgebiets möglich.

Baden-Württemberg

Die Zonen: Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Pfinztal, Reutlingen, Tübingen, Ulm.

Regeln & Dieselfahrverbote: Grüne Plakette obligatorisch. Stuttgart unterhält zudem ein striktes Fahrverbot für Diesel-PKW bis einschließlich Euro 5 / V im gesamten Stadtgebiet bzw. im Talkessel.

Bayern

Die Zonen: München, Augsburg, Regensburg, Neu-Ulm.

Regeln & Dieselfahrverbote: Grüne Plakette. In München (innerhalb und auf dem Mittleren Ring) gilt zudem ein zonenbezogenes Dieselfahrverbot für PKW der Abgasnorm Euro 4 und schlechter (gemäß BVerwG-Urteilen).

Hessen, RLP & Saarland

Die Zonen: Frankfurt am Main, Darmstadt, Limburg, Marburg, Offenbach, Wiesbaden (Hessen). Mainz (RLP). Saarbrücken (Saarland - in Planung/Aufhebung).

Regeln: Grüne Plakette. Darmstadt hat auf speziellen Straßenabschnitten (Heinrichstraße, Hügelstraße) Dieselfahrverbote bis Euro 5 und Benziner bis Euro 2.

Berlin, Bremen & Norddeutschland

Die Zonen: Berlin (innerhalb S-Bahn-Ring), Bremen, Osnabrück.

Regeln: Grüne Plakette ist zwingend. Hamburg hat keine klassische Umweltzone, unterhält jedoch abschnittsbezogene Durchfahrtsverbote (Max-Brauer-Allee) für ältere Dieselfahrzeuge.

Sachsen, Sachsen-Anhalt & Thüringen

Die Zonen: Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Magdeburg.

Regeln: Grüne Plakette. (Hinweis: Einige Städte in Ostdeutschland, wie Hannover oder Schkeuditz, haben ihre Umweltzonen in der jüngeren Vergangenheit wegen verbesserter Luftwerte wieder aufgehoben).

EXPERTENWISSEN: Ausnahmen & juristische Befreiungen nach 35. BImSchV

Wer keine grüne Plakette erhält, ist nicht zwingend ausgesperrt. Der Gesetzgeber hat in Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchV klare Ausnahmetatbestände definiert, die von der Kennzeichnungspflicht (und damit vom Bußgeld nach § 41 StVO) befreit sind. Diese Fahrzeuge dürfen Umweltzonen völlig legal und ohne Aufkleber an der Windschutzscheibe befahren:

  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge: Motorräder, Mopeds, Trikes und Quads sind generell befreit.
  • Oldtimer: Kraftfahrzeuge, die ein H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) oder ein 07er-Kennzeichen nach § 2 Nr. 22 FZV führen.
  • Personen mit Schwerbehinderung: Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind. Voraussetzung ist der Eintrag der Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis. (Dieser muss gut lesbar hinter der Scheibe ausliegen).
  • Arbeitsmaschinen: Mobile Maschinen und Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren).
  • Einsatzfahrzeuge: Krankenwagen, Arzt-Einsatzwagen (mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"), Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge.

Häufige Fragen (FAQ) zu Umweltzonen

Was kostet das Fahren ohne Umweltplakette in einer Umweltzone?

Das Befahren einer Umweltzone ohne gültige grüne Feinstaubplakette (Verkehrsschild 270.1) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO dar und wird bundeseinheitlich mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Punkte in Flensburg gibt es dafür seit der Reform des Punktesystems 2014 nicht mehr.

Welche Ausnahmen gibt es von der Plakettenpflicht?

Gemäß Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchV sind unter anderem Motorräder, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Oldtimer mit H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen sowie Fahrzeuge von Personen mit den Schwerbehinderten-Merkzeichen aG, H oder Bl (im Ausweis) von der Plakettenpflicht befreit.

Gilt die grüne Plakette auch bei Dieselfahrverboten?

Nein. In Städten mit spezifischen Dieselfahrverboten (wie München, Stuttgart oder abschnittsweise Darmstadt) reicht die grüne Plakette für ältere Diesel-Fahrzeuge (Euro 4 oder Euro 5) nicht aus, um die betroffenen Zonen befahren zu dürfen. Hier gelten die lokalen Luftreinhaltepläne mit verschärften Emissionsgrenzwerten, die den Bundesimmissionsschutz verschärfen.