Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Fahrzeugdokumente sind für den rechtmäßigen Betrieb von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen unerlässlich.
In Deutschland, wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, sind diese Fahrzeugpapiere standardisiert, um die Einheitlichkeit zu gewährleisten und die Fahrzeugkontrollen in den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Dieser Artikel gibt Dir einen umfassenden Überblick über die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), ihren Inhalt und ihre Bedeutung.
Allgemeines zu den Zulassungsdokumenten
In Deutschland gliedern sich die Fahrzeugpapiere in zwei wesentliche Teile:
- Zulassungsbescheinigung Teil I – Dies war früher als Fahrzeugschein bekannt.
- Zulassungsbescheinigung Teil II – Früher als Fahrzeugbrief bezeichnet.
Diese Dokumente sollen nicht nur Sprachbarrieren innerhalb der EU vermeiden, sondern auch Fahrzeuginspektionen und -überführungen zwischen den Mitgliedstaaten rationalisieren. Spezifische Informationen werden EU-weit einheitlich kodiert, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedsländer die Daten verstehen und verarbeiten können. Darüber hinaus werden national bedeutsame Details durch eindeutige deutsche Codes gekennzeichnet, die den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Muster und Codes
Die aktuellen Zulassungspapiere unterscheiden sich optisch deutlich von den alten Fahrzeugpapieren. Dazu gehören EU-weit einheitliche Kodizes, wie zum Beispiel:
- C.3.1: Name oder Firmenname des Fahrzeughalters
- C.3.2: Vorname des Fahrzeughalters
- UND: Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
- S.3: Art des vom Fahrzeug verwendeten Kraftstoffs oder Energiequelle
Zusätzlich zu diesen EU-weiten Codes werden bestimmte national bedeutsame Informationen durch eine eindeutige, für Deutschland spezifische Nummerierung dargestellt:
- (9): Anzahl der Antriebsachsen am Fahrzeug
- (14): Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse, wichtig für das Verständnis der Umweltauswirkungen des Fahrzeugs
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Teil I des Fahrzeugscheins ist ein entscheidendes Dokument für die Zulassung und den legalen Betrieb eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen. Dieser Teil enthält detaillierte individuelle Fahrzeugdaten und ist somit ein unverzichtbares Werkzeug zur Fahrzeugidentifizierung und -kontrolle. Ein wichtiger Aspekt ist jedoch, dass Teil I nur eine Reifengröße erfasst, die nicht unbedingt am Fahrzeug montiert werden muss. Diese Regelung gilt sowohl für Neuwagenlieferungen als auch für die spätere Nutzung des Fahrzeugs.
Praxis-Tipp: Wenn Du andere als die in Teil I aufgeführten Reifen montierst, empfiehlt es sich, entsprechende Nachweise (z. B. COC-Dokument) mitzuführen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Teil II, ein Dokument im DIN-A4-Format, listet nur die wesentlichen Fahrzeugdaten auf. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein werden darin nur die letzten beiden Halter erfasst. Daher muss bei der zweiten Zulassung eines Fahrzeugs eine neue Teil-II-Bescheinigung ausgestellt werden, in der nur die Namen der letzten beiden Eigentümer aufgeführt sind.
Praxis-Tipp: Beim Kauf eines Fahrzeugs mit alten Papieren ist es sinnvoll, diese bei der Ummeldung zu entwerten und die alten Papiere aufzubewahren, da dies für spätere Verkäufe von Vorteil sein kann.
Abmeldung eines Fahrzeugs
Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs wird die Abmeldung im Teil I von der Zulassungsstelle erfasst, das Dokument verbleibt jedoch bei Dir als Fahrzeughalter. Für eine spätere Ummeldung des Fahrzeugs werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung benötigt.
Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugschein
Alte Fahrzeugpapiere, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, bis neue Dokumente erforderlich sind. Bei einem Halterwechsel müssen beide aktuellen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II gleichzeitig ausgestellt werden. Das Nebeneinander von „aktuellen“ und „alten“ Dokumenten ist verboten.
Praxis-Tipp: Beim Austausch alter Dokumente unbedingt darauf achten, die alten (stornierten) Dokumente aufzubewahren, da im neuen Teil I nur eine Reifengröße eingetragen ist.
Gestaltung der neuen Dokumente
Die neuen Fahrzeugpapiere sind fälschungssicher gestaltet. Sie verfügen über:
- Wasserzeichen: Ein stilisierter Adler, der unter bestimmten Bedingungen sichtbar ist.
- Fluoreszierende Fasern oder Schrötlinge: Diese sind im Papier eingebettet und nur unter UV-Licht sichtbar.
- Mikrofonts: Extrem kleiner Text, der schwer zu reproduzieren ist und eine zusätzliche Sicherheitsebene bietet.
- Unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler: Dieses Symbol bestätigt zusätzlich die Legitimität des Dokuments.
- Optisch variables Element (Kinegramm): Diese in Teil I enthaltene Funktion ändert das Erscheinungsbild, wenn es aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird, und erleichtert so die Überprüfung der Echtheit des Dokuments.
Darüber hinaus enthält Teil I ein optisch variables Element (Kinegramm) zur Echtheitsprüfung. Die eindeutige Nummerierung der Blankoformulare und Nummern durch die Meldebehörde schützt zusätzlich vor Missbrauch.
Fahrzeugpapiere im Auto
Die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I musst Du immer im Fahrzeug aufbewahren und auf Verlangen bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeigen; andernfalls kann ein Bußgeld von 10 Euro verhängt werden. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Du sicher zu Hause aufbewahren und nicht im Fahrzeug mitführen solltest.