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Zulassungsstelle Dresden (Stadt) - Adresse, Termin, Kennzeichen LSN reservieren

Zulassungsstelle Dresden (Stadt)

Anschrift, Termin, Kennzeichen Landtag Sachsen / LSN reservieren

Zulassungsstelle Dresden (Stadt) – Adresse und Kontaktdaten

Straßenverkehrsamt Dresden (Stadt)

Zulassungsbezirk:
Stadt Dresden
Straße: Hauboldstr. 7
Ort: 01239 Dresden
Bundesland: Sachsen


Tel.: 0351-488-8008
Fax: 0351-488-8009
Email: kfz-zulassung@dresden.de
Kennzeichen: DD, LSN
Zulassungsstelle(n) im Bezirk :

 

Wunschkennzeichen DD, LSN kostenlos abfragen & reservieren

 

Zulassungsstelle Dresden (Stadt): Termin vereinbaren, Kfz zulassen, ummelden oder abmelden

Wie vereinbarst du einen Termin in Dresden?
Plane deinen Termin in Dresden rechtzeitig, damit du unnötige Wartezeiten vermeidest! Termine sind oft für Wochen oder Monate ausgebucht. Nutze am besten die Online-Terminvergabe. Falls dies nicht funktioniert, kannst du die Zulassungsstelle Dresden (Stadt) telefonisch unter 0351-488-8008 erreichen oder eine Email an kfz-zulassung@dresden.de senden.

Falls du ohne Termin erscheinst, solltest du dich auf längere Wartezeiten einstellen. Meide außerdem Brückentage, da an diesen oft weniger Personal verfügbar ist.

 

Wunschkennzeichen Landtag Sachsen online sichern und Zeit sparen
Möchtest du ein Wunschkennzeichen? Dann solltest du es unbedingt schon vor deinem Termin online reservieren. So vermeidest du lange Wartezeiten beim Straßenverkehrsamt Dresden (Stadt).

Der Ablauf in Dresden sieht normalerweise so aus:
Zuerst werden deine Dokumente am Schalter geprüft und deine Daten erfasst. Danach wird dir ein Kennzeichen zugeteilt. Anschließend musst du zum Schilderpräger vor Ort – das kann zusätzliche Wartezeit bedeuten. Die Preise vor Ort sind oft deutlich höher als online.

Reservierst du dein Kennzeichen LSN vorher online und bringst es schon mit, sparst du Zeit und Geld. Wir übernehmen die Reservierung deines Kennzeichens Landtag Sachsen und liefern dir die Schilder bequem nach Hause.

 

Kennzeichen Landtag Sachsen bestellen und mitbringen
Spare dir lange Wartezeiten vor Ort und bestelle dein Nummernschild einfach im Voraus. Mit bereits fertigen Kennzeichen wird dein Termin in der Zulassungsstelle Dresden (Stadt) deutlich entspannter.

Wir liefern dir die Schilder direkt zu dir nach Hause – ohne Versandkosten! Dabei sparst du bis zu 70% im Vergleich zu den Preisen vor Ort in Dresden. Egal, ob du Autokennzeichen, Motorradkennzeichen, H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen brauchst – unsere DIN CERTCO zertifizierten Schilder sind die richtige Wahl. Auf Wunsch auch in edler Carbon-Optik erhältlich!

Bestelle einfach in unserem Kennzeichen-Shop, und in der Regel sind die Schilder schon am nächsten Tag bei dir.

 

Vergiss deine eVB-Nummer nicht!
Ohne die eVB-Nummer kannst du dein Fahrzeug nicht zulassen! Diese elektronische Versicherungsbestätigung erhältst du von deiner Kfz-Versicherung. Gib sie bei der Zulassungsstelle Dresden (Stadt) an, um den Vorgang abzuschließen.

Falls du noch keine Versicherung abgeschlossen hast, nutze unseren Kfz-Versicherungsvergleich, um das beste Angebot für dich zu finden. Die benötigte eVB-Nummer bekommst du sofort per E-Mail oder SMS zugeschickt.

 

Hast du alle Unterlagen zusammen?
Um deinen Besuch im Straßenverkehrsamt Dresden (Stadt) möglichst reibungslos zu gestalten, solltest du alle Unterlagen vollständig und im Original dabeihaben. Hier ist die Checkliste:

Wichtige Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (TÜV/ASU)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht

Zusätzliche Dokumente:

  • Importfahrzeuge: COC-Dokument, Kaufvertrag und Zollbescheinigung
  • Oldtimer: Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • Firmenfahrzeuge: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung

Stelle sicher, dass alle erforderlichen Papiere bereitliegen, damit dein Termin reibungslos abläuft!

 

Mit welchen Kosten musst du rechnen?
Hier sind die typischen Gebühren, die bei der Zulassung im Bezirk anfallen:

  • Amtsgebühren: etwa 30 bis 40 Euro
  • Wunschkennzeichen: 12,80 Euro (bundesweit einheitlich)
  • Feinstaubplakette: ca. 5 Euro
  • Kfz-Kennzeichen: ab 20 bis 70 Euro (online oft günstiger ab 4,90 Euro)

 

Wo kannst du dein Fahrzeug im Bezirk anmelden?
In Stadt Dresden stehen dir folgende Zulassungsstellen zur Verfügung:

 

Die Zulassungsstelle Dresden (Stadt) ist zuständig für die Orte:

Zulassungsstelle Landtag Sachsen

 

Zulassungsstelle Dresden (Stadt): häufige Fragen:

Zulassungsstelle Dresden (Stadt) – Wofür zuständig?
In der Zulassungsstelle Dresden (Stadt), Stadt Dresden kannst du folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen DD, LSN
  • Ausstellung von neuen Kennzeichen und Plaketten
  • Reservierung und Zuteilung von Wunschkennzeichen DD, LSN
  • Eintragung, Änderung oder Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • Meldung von verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen
  • Erstellung von Kfz-Papieren wie Zulassungsbescheinigungen
  • Ersatz für beschädigte oder verlorene Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II)
  • Beantragung von Fahrerlaubnissen, z. B. Ersterteilung, Erweiterung oder Fahrgastbeförderung
  • Ausstellung von internationalen Führerscheinen
  • Bewohnerparkausweise beantragen oder Ersatzdokumente erhalten
  • Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • Anfrage auf Akteneinsicht

 

Welche Unterlagen brauchst du für welche Art der Zulassung?
Auch wenn es weiter oben schon erwähnt wurde, solltest du sicherstellen, dass du alle notwendigen Unterlagen in Original mitbringst, bevor du zur Zulassungsstelle Dresden (Stadt) gehst. Damit dein Besuch reibungslos verläuft, haben wir hier noch einmal alles Wichtige für dich zusammengestellt.

Eine ausführliche Anleitung findest du außerdem in unserem Artikel „Fahrzeug zulassen„.

Grundlegende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV/ASU)
  • Oldtimer-Gutachten (bei H-Kennzeichen gemäß § 23 StVZO)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Falls du im Auftrag handelst: eine Vollmacht

Zusätzliche Dokumente für Neuwagen aus der EU:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder eine Vollabnahme vom TÜV
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung als Eigentumsnachweis

Zusätzliche Dokumente für Neuwagen aus Nicht-EU-Ländern:

  • Originale Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Neuwagenstatus vom Hersteller oder Verkäufer
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Falls das Fahrzeug bereits zugelassen war: ausländische Kennzeichen zur Entstempelung

Dokumente für gebrauchte Fahrzeuge aus Deutschland:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (bei Fahrzeugen über 3 Jahre)
  • Vorhandene Kennzeichen zur Entstempelung

Zusätzliche Dokumente für gebrauchte Fahrzeuge aus der EU:

  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten (z. B. TÜV oder Dekra)
  • Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
  • Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausländische Kennzeichen zur Entstempelung

Zusätzliche Dokumente für gebrauchte Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern:

  • Originale, ausländische Fahrzeugpapiere
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
  • Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen)
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)

Zusätzliche Anforderungen in speziellen Fällen:

  • Vertretung: Vollmacht des Halters sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Halters
  • Firmenzulassung: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis des Vertretungsberechtigten
  • Minderjährige Halter: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Vereinszulassung: Vereinsregisterauszug und Ausweis eines Vertretungsberechtigten

Prüfe am besten vor deinem Termin, ob du alles dabeihast, damit es keine Verzögerungen gibt!

 

Kann ich in Dresden ein Wunschkennzeichen beantragen?
Klar kannst du in Dresden ein Wunschkennzeichen Landtag Sachsen beantragen!
Nutze einfach unser Formular auf dieser Seite. Gib dort deine gewünschte Kombination ein, und wir prüfen für dich online bei der Zulassungsstelle Dresden (Stadt), ob es verfügbar ist.

Ist dein Wunschkennzeichen noch frei, reservieren wir es sofort in Dresden auf deinen Namen. Danach kannst du direkt deine neuen LSN Kennzeichen bei uns bestellen.

 

Kann ich mein Fahrzeug auch in einem anderen Zulassungsbezirk als in Stadt Dresden anmelden?
Du musst dein Fahrzeug immer an deinem Hauptwohnsitz anmelden. Eine Anmeldung in einem anderen Landkreis oder Stadtkreis ist nicht möglich, selbst wenn du dort einen Zweitwohnsitz hast.

Lebst du im Bezirk , muss dein Fahrzeug in einer der Zulassungsstellen angemeldet, umgemeldet oder abgemeldet werden.

 

Wie kannst du dein Kfz-Kennzeichen behalten?
Viele Fahrzeughalter möchten das Kennzeichen ihres Fahrzeugs auch nach der Abmeldung behalten. Das ist unkompliziert möglich und kann schnell bei der Zulassungsstelle geregelt werden.

Wenn du dein Fahrzeug online abmeldest:
Du musst die Zulassungsstelle eigenständig informieren, dass du das Kennzeichen behalten möchtest. Dies kannst du per Telefon (0351-488-8008) oder E-Mail (kfz-zulassung@dresden.de) erledigen. Achte darauf, dir den Reservierungs-PIN für dein Kennzeichen geben zu lassen – den brauchst du später, wenn du das Kennzeichen erneut verwenden willst.

Wenn du dein Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsstelle Dresden (Stadt) abmeldest:
Teile deinen Wunsch, das Kennzeichen zu behalten, direkt der Behörde mit. So wird sichergestellt, dass dein Kennzeichen für dich reserviert bleibt.

 

Ist die Zulassungsstelle Dresden (Stadt) und das Straßenverkehrsamt Landtag Sachsen dasselbe?
In einigen Regionen gehört die Kfz-Zulassungsstelle zum Straßenverkehrsamt. Oft werden die Begriffe jedoch synonym verwendet und beziehen sich auf dieselbe Behörde.

Andere geläufige Namen sind: Zulassungsbehörde, Verkehrsbehörde, Verkehrsamt, Amt für Straßenverkehr oder Kfz-Amt.
Manchmal sind Zulassungsstellen auch in anderen Behörden angesiedelt, wie im Landratsamt, in der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung, im Bürgeramt oder Bürgerservice.

Im Bezirk wird oft von der Zulassungsstelle Dresden (Stadt) gesprochen.

 

Wunschkennzeichen verfügbar?

Kennzeichen LSN für Landtag Sachsen - Verfügbarkeit abfragen

Wir prüfen die Verfügbarkeit deiner Wunschkombination online bei der Zulassungsstelle Dresden (Stadt).

Kennzeichen reservieren!

Wunschkennzeichen LSN für Landtag Sachsen online reservieren

Wir reservieren dein Wunschkennzeichen Landtag Sachsen online in Dresden auf deinen Namen.

Nummernschilder bestellen!

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Fahrzeug anmelden!

Fahrzeug mit LSN Kennzeichen in Landtag Sachsen anmelden

Melde nun einfach mit der Reservierungs-PIN (erhälst du von uns) dein Fahrzeug in Dresden (Stadt) an.

 

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