Zulassungsstelle Pfarrkirchen
Anschrift, Termin, Kennzeichen Vilsbiburg / VIB reservieren
Zulassungsstelle Pfarrkirchen – Adresse und Kontaktdaten
Straßenverkehrsamt Pfarrkirchen⇒ Zulassungsbezirk: Landkreis Landshut, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Mühldorf am Inn ⇒ Landratsamt Rottal-Inn ⇒ Straße: Industriestr. 18 ⇒ Ort: 84347 Pfarrkirchen ⇒ Bundesland: Bayern⇒ Tel.: 08561-20-800 ⇒ Fax: 08561-20-820 ⇒ Email: [email protected] ⇒ Kennzeichen: VIB ⇒ Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Landshut, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Mühldorf am Inn: » Zulassungsstelle Rottenburg » Zulassungsstelle Vilsbiburg » Zulassungsstelle Pfarrkirchen » Zulassungsstelle Mühldorf » Zulassungsstelle Waldkraiburg |
Wunschkennzeichen VIB reservierenDu hast bereits dein Kennzeichen reserviert und brauchst nur noch die Schilder? |
Zulassungsstelle Pfarrkirchen – Infos
Wie vereinbarst du einen Termin in Pfarrkirchen?
Wunschkennzeichen Vilsbiburg online sichern und Zeit sparen
Kennzeichen Vilsbiburg bestellen und mitbringen
Vergiss deine eVB-Nummer nicht!
Hast du alle Unterlagen zusammen?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (TÜV/ASU)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Gegebenenfalls eine Vollmacht
- Importfahrzeuge: COC-Dokument, Kaufvertrag und Zollbescheinigung
- Oldtimer: Gutachten gemäß § 23 StVZO
- Firmenfahrzeuge: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
Mit welchen Kosten musst du rechnen?
- Amtsgebühren: etwa 30 bis 40 Euro
- Wunschkennzeichen: 12,80 Euro (bundesweit einheitlich)
- Feinstaubplakette: ca. 5 Euro
- Kfz-Kennzeichen: ab 20 bis 70 Euro (online oft günstiger ab 4,90 Euro)
Wo kannst du dein Fahrzeug im Bezirk Landkreis Landshut, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Mühldorf am Inn anmelden?
» Zulassungsstelle Rottenburg
» Zulassungsstelle Vilsbiburg
» Zulassungsstelle Pfarrkirchen
» Zulassungsstelle Mühldorf
» Zulassungsstelle Waldkraiburg
Die Zulassungsstelle Pfarrkirchen ist zuständig für die Orte:
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Adlkofen, Aham, Aiteröd, Altdorf, Altfraunhofen, Baierbach, Bayerbach, Bodenkirchen, Bruckberg, Buch, Dreifaltigkeitsberg, Eching, Ergolding, Ergoldsbach, Essenbach, Furth, Geisenhausen, Gerzen, Hohenthann, Kröning, Kumhausen, Linden, Neufahrn, Neufraunhofen, Niederaichbach, Obersüßbach, Pfeffenhausen, Postau, Rottenburg, Salzburg, Schalkham, Tiefenbach, Velden, Vilsbiburg, Vilsheim, Weihmichl, Weng, Wurmsham, Wörth, Arnstorf, Bad Birnbach, Bayerbach, Dachsbergau, Dietersburg, Eggenfelden, Egglham, Ering, Falkenberg, Gangkofen, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Julbach, Kirchdorf, Malgersdorf, Massing, Mitterskirchen, Pfarrkirchen, Postmünster, Reut, Rimbach, Roßbach, Schachahof, Schönau, Simbach, Stubenberg, Tann, Triftern, Unterdietfurt, Wittibreut, Wurmannsquick, Zeilarn, Ampfing, Aschau, Au a.Inn, Berg, Biburg, Buchbach, Dornhecken, Egglkofen, Elbrechting, Ensdorf, Erharting, Frimberg, Gaisberg, Gars, Gars Bahnhof, Gerer, Haag, Haiden, Heldenstein, Heuwinkl, Hochstraß, Hopfgarten, Höllthal, Jettenbach, Kirchdorf, Kraiburg, Kronberg, Krücklham, Lohen, Lohkirchen, Mailham, Maitenbeth, Mettenheim, Mittergars, Mühldorf, Neumarkt-Sankt Veit, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen, Oberbergkirchen, Obereinöd, Oberneukirchen, Obertaufkirchen, Polling, Rattenkirchen, Rechtmehring, Reichertsheim, Reiser, Reisleite, Sattlthambach, Schachen, Schwindegg, Schönberg, Stampfl, Steinau, Taufkirchen, Thal, Tiefenweg, Trescherberg, Untereinöd, Untermödling, Unterreit, Waldkraiburg, Weingarten, Winterberg, Wörth, Zangberg |
Zulassungsstelle Pfarrkirchen: häufige Fragen:
Zulassungsstelle Pfarrkirchen – Wofür zuständig?
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen VIB
- Ausstellung von neuen Kennzeichen und Plaketten
- Reservierung und Zuteilung von Wunschkennzeichen VIB
- Eintragung, Änderung oder Berichtigung von Fahrzeugdaten
- Meldung von verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen
- Erstellung von Kfz-Papieren wie Zulassungsbescheinigungen
- Ersatz für beschädigte oder verlorene Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II)
- Beantragung von Fahrerlaubnissen, z. B. Ersterteilung, Erweiterung oder Fahrgastbeförderung
- Ausstellung von internationalen Führerscheinen
- Bewohnerparkausweise beantragen oder Ersatzdokumente erhalten
- Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
- Anfrage auf Akteneinsicht
Welche Unterlagen brauchst du für welche Art der Zulassung?
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV/ASU)
- Oldtimer-Gutachten (bei H-Kennzeichen gemäß § 23 StVZO)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Falls du im Auftrag handelst: eine Vollmacht
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder eine Vollabnahme vom TÜV
- Kaufvertrag oder Originalrechnung als Eigentumsnachweis
- Originale Fahrzeugpapiere des Herstellers
- Bestätigung des Neuwagenstatus vom Hersteller oder Verkäufer
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Falls das Fahrzeug bereits zugelassen war: ausländische Kennzeichen zur Entstempelung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung (bei Fahrzeugen über 3 Jahre)
- Vorhandene Kennzeichen zur Entstempelung
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten (z. B. TÜV oder Dekra)
- Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausländische Kennzeichen zur Entstempelung
- Originale, ausländische Fahrzeugpapiere
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen)
- Kaufvertrag und Rechnung im Original
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Vertretung: Vollmacht des Halters sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- Firmenzulassung: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis des Vertretungsberechtigten
- Minderjährige Halter: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Vereinszulassung: Vereinsregisterauszug und Ausweis eines Vertretungsberechtigten
Kann ich in Pfarrkirchen ein Wunschkennzeichen beantragen?
Kann ich mein Fahrzeug auch in einem anderen Zulassungsbezirk als in Landratsamt Rottal-Inn anmelden?
Wie kannst du dein Kfz-Kennzeichen behalten?
Wenn du dein Fahrzeug online abmeldest:
Du musst die Zulassungsstelle eigenständig informieren, dass du das Kennzeichen behalten möchtest. Dies kannst du per Telefon (08561-20-800) oder E-Mail ([email protected]) erledigen. Achte darauf, dir den Reservierungs-PIN für dein Kennzeichen geben zu lassen – den brauchst du später, wenn du das Kennzeichen erneut verwenden willst. Wenn du dein Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsstelle Pfarrkirchen abmeldest: Teile deinen Wunsch, das Kennzeichen zu behalten, direkt der Behörde mit. So wird sichergestellt, dass dein Kennzeichen für dich reserviert bleibt.
Ist die Zulassungsstelle Pfarrkirchen und das Straßenverkehrsamt Vilsbiburg dasselbe?
Wunschkennzeichen verfügbar?
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