Wunschkennzeichen Landkreis-dahme-spreewald reservieren
Kennzeichenkürzel LDS für den Zulassungsbezirk Landkreis Dahme-Spreewald
Kennzeichen Landkreis-dahme-spreewald prüfen und reservieren
Prüfe deine gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination für LDS. Ist sie verfügbar, kannst du die Reservierung direkt über den angeschlossenen Reservierungsdienst veranlassen.
Die reine Verfügbarkeitsprüfung ist kostenlos. Die amtlichen Gebühren von 12,80 Euro sowie mögliche Kosten für Schilder und zusätzliche Dienstleistungen werden getrennt berechnet. Die endgültige Zuteilung erfolgt durch die zuständige Zulassungsstelle.
Reservierung bereits vorhanden?
Dann kannst du deine Schilder direkt online bestellen.
KENNZEICHEN BESTELLENWunschkennzeichen Landkreis-dahme-spreewald in vier Schritten
Die Online-Prüfung trennt die Suche nach einer freien Kombination von der späteren Fahrzeugzulassung. So gehst du strukturiert vor:
Kombination prüfen
Gib nach dem Kürzel deine Wunschbuchstaben und Wunschziffern ein. Die Abfrage zeigt, ob die Kombination im örtlichen Bestand noch verfügbar ist.
Reservieren
Hinterlege die Daten des künftigen Halters korrekt. Reservierung und spätere Zulassung müssen grundsätzlich derselben Person oder Organisation zugeordnet werden.
Schilder bestellen
Nach erfolgreicher Reservierung kannst du die Kennzeichenschilder prägen lassen. Die Prägekosten sind nicht in der Behördengebühr enthalten.
Fahrzeug zulassen
Nutze die Reservierungsbestätigung beim Strassenverkehrsamt oder – sofern dein Vorgang geeignet ist – das i-Kfz-Portal. Für die Zulassung benötigst du regelmäßig auch eine eVB-Nummer.
Kosten und Gültigkeit der Kennzeichenreservierung
Die Verwaltungsgebühren für eine reservierte Wunschkombination ergeben sich aus der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Gebührennummer 230 setzt für die Reservierung 2,60 Euro fest und erhöht diesen Betrag bei einem Wunschkennzeichen um 10,20 Euro.
- Reservierung
- 2,60 Euro Gebührennummer 230 GebOSt
- Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro Zuschlag nach Gebührennummer 230 GebOSt
- Gesamtkosten
- 12,80 Euro Ohne Zulassungs-, Schild- und Servicekosten
Wichtig: Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit in der FZV auf eine einheitliche Zahl von Tagen festgelegt. Maßgeblich ist die Frist, die die örtliche Zulassungsstelle in der Reservierungsbestätigung nennt. Nach ihrem Ablauf kann die Kombination wieder freigegeben werden. Einen allgemeinen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht.
Den aktuellen Gesetzestext findest du in der Anlage zur GebOSt.
Welche Wunschkennzeichen sind erlaubt?
Das Kennzeichen besteht nach § 9 Absatz 1 FZV aus dem Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks und der fahrzeugbezogenen Erkennungsnummer. Anlage 1 FZV erlaubt in der Erkennungsnummer einen oder zwei Buchstaben; die Umlaute Ä, Ö und Ü sind ausgeschlossen.
- Maximale Länge: Auf einem allgemeinen Kennzeichen sind insgesamt höchstens acht Stellen zulässig. Dabei zählen das Unterscheidungszeichen sowie die Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer.
- Örtlicher Nummernbestand: Welche Zahlenlängen und besonders kurzen Kombinationen vergeben werden, hängt vom Fahrzeug und von den Regeln des jeweiligen Strassenverkehrsamts ab.
- Unzulässige Inhalte: Nach § 9 Absatz 1 FZV dürfen weder die Erkennungsnummer noch die vollständige Zeichenkombination gegen die guten Sitten verstoßen. Welche Buchstabenfolgen zusätzlich gesperrt sind, bestimmt die örtliche Vergabepraxis.
- Keine Zuteilungsgarantie: Die Reservierung ist eine Vormerkung. Die hoheitliche Zuteilung findet erst im Zulassungsverfahren statt.
H-, E- und Saisonkennzeichen
Oldtimerkennzeichen richten sich nach § 10 FZV, Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 FZV. Ausgestaltung und Maße regelt § 12 FZV in Verbindung mit Anlage 4. Einzeilige Schilder dürfen höchstens 520 × 110 Millimeter messen. Bei einem H- oder E-Zusatz muss die gewünschte Kombination auf das vorgesehene Schild passen.
Weiterführende Informationen: H-Kennzeichen, E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Motorradkennzeichen und grünes Kennzeichen.
Die aktuelle Fassung steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Fahrzeug online an-, um- oder abmelden: i-Kfz
Abschnitt 3 der FZV regelt die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Je nach Fahrzeug, Unterlagen und angebotener Verwaltungsleistung kannst du eine Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung digital erledigen. Ob dein konkreter Vorgang online möglich ist, zeigt die zuständige Zulassungsstelle im jeweiligen Portal.
Online-Zulassung
Für viele Vorgänge benötigst du Sicherheitscodes in den Fahrzeugdokumenten sowie ein geeignetes Identifizierungsmittel. Prüfe die Voraussetzungen, bevor du den Antrag beim Strassenverkehrsamt beginnst.
Online-Abmeldung
Die digitale Außerbetriebsetzung setzt insbesondere freilegbare Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I voraus. Die Anwendung führt dich durch die erforderlichen Angaben.
Strassenverkehrsamt und Zulassungsstellen für Landkreis Dahme-Spreewald
Ein Zulassungsbezirk kann mehrere Haupt- und Nebenstellen haben. Deshalb führt die folgende Übersicht alle für Landkreis Dahme-Spreewald hinterlegten Zulassungsstellen auf:
Standortdaten und Anfahrt
Die vollständige Übersicht oben umfasst alle hinterlegten Dienststellen. Die folgenden Kontakt- und Adressdaten beziehen sich auf einen Standort aus dem Datensatz.
Weinbergstr. 1
15907 Lübben
Zulassungsbezirk Landkreis Dahme-Spreewald
Brandenburg
LDS
15907 Lübben
Die Karte wird nicht automatisch geladen. Google Maps öffnet sich erst, wenn du die Routenplanung bewusst anklickst.
Orte und Kennzeichen im Zulassungsbezirk Landkreis Dahme-Spreewald
Für Landkreis-dahme-spreewald sind die Kennzeichenkürzel LDS hinterlegt. Die tatsächlich verfügbare Kombination richtet sich nach dem aktuellen Nummernbestand der Zulassungsstelle.
Jetzt Wunschkennzeichen Landkreis-dahme-spreewald prüfen
Starte eine neue Abfrage für dein gewünschtes Kennzeichen.
