Wunschkennzeichen Bocholt reservieren
Kennzeichenkürzel BOH, Zulassungsbezirk Kreis Borken
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Die reine Verfügbarkeitsprüfung ist kostenlos. Die amtlichen Gebühren von 12,80 Euro sowie mögliche Kosten für Kennzeichen und zusätzliche Dienstleistungen werden getrennt aufgezeigt und berechnet.
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Die Reservierungsbestätigung (PIN, bekommst du von uns per Post) benötigst du bei der Zulassungsstelle . Vergiss nicht deine eVB-Nummer.
Kosten und Gültigkeit der Kennzeichenreservierung
Die Verwaltungsgebühren für eine reservierte Wunschkombination ergeben sich aus der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Gebührennummer 230 setzt für die Reservierung 2,60 Euro fest und erhöht diesen Betrag bei einem Wunschkennzeichen um 10,20 Euro.
- Reservierung
- 2,60 Euro Gebührennummer 230 GebOSt
- Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro Zuschlag nach Gebührennummer 230 GebOSt
- Gesamtkosten
- 12,80 Euro Ohne Zulassungs-, Schild- und Servicekosten
Wichtig: Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit in der FZV auf eine einheitliche Zahl von Tagen festgelegt. Maßgeblich ist die Frist, die die örtliche Zulassungsstelle in der Reservierungsbestätigung nennt. Nach ihrem Ablauf kann die Kombination wieder freigegeben werden. Einen allgemeinen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht.
Den aktuellen Gesetzestext findest du in der Anlage zur GebOSt.
Kreis Borken:
Fahrzeug online an-, um- oder abmelden
Du kannst in Bocholt dein Fahrzeug per iKFZ zulassen, ummelden oder auch abmelden.
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Welche Wunschkennzeichen sind erlaubt?
Das Kennzeichen besteht nach § 9 Absatz 1 FZV aus dem Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks und der fahrzeugbezogenen Erkennungsnummer. Anlage 1 FZV erlaubt in der Erkennungsnummer einen oder zwei Buchstaben; die Umlaute Ä, Ö und Ü sind ausgeschlossen.
- Maximale Länge: Auf einem allgemeinen Kennzeichen sind insgesamt höchstens acht Stellen zulässig. Dabei zählen das Unterscheidungszeichen sowie die Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer.
- Örtlicher Nummernbestand: Welche Zahlenlängen und besonders kurzen Kombinationen vergeben werden, hängt vom Fahrzeug und von den Regeln des jeweiligen Straßenverkehrsamts ab.
- Unzulässige Inhalte: Nach § 9 Absatz 1 FZV dürfen weder die Erkennungsnummer noch die vollständige Zeichenkombination gegen die guten Sitten verstoßen. Welche Buchstabenfolgen zusätzlich gesperrt sind, bestimmt die örtliche Vergabepraxis.
- Keine Zuteilungsgarantie: Die Reservierung ist eine Vormerkung. Die hoheitliche Zuteilung findet erst im Zulassungsverfahren statt.
H-, E- und Saisonkennzeichen
Oldtimerkennzeichen richten sich nach § 10 FZV, Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 FZV. Ausgestaltung und Maße regelt § 12 FZV in Verbindung mit Anlage 4. Einzeilige Schilder dürfen höchstens 520 × 110 Millimeter messen. Bei einem H- oder E-Zusatz muss die gewünschte Kombination auf das vorgesehene Schild passen.
Weiterführende Informationen: H-Kennzeichen, E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Motorradkennzeichen und grünes Kennzeichen.
Die aktuelle Fassung steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Kreis Borken
Adressen, Kontaktdaten und weitere Hinweise findest du auf den verlinkten Seiten der jeweiligen Zulassungsstelle.
Orte im Zulassungsbezirk
Das Kennzeichenkürzel BOH ist für Bocholt im Zulassungsbezirk Kreis Borken hinterlegt und wird in den folgenden Ortschaften verwendet:
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